NUTZUNGSBEDINGUNGEN

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  1. Die LINK2YU Network LLC, 340 S Lemon Ave # 8618 Walnut, Kalifornien, 91789 (im Folgenden: LINK2YU) bietet auf Abonnementbasis die OTT-TV- Dienstleistung unter den Namen MTEL TV (im Folgenden: die Dienstleistung) an, mit der unsere Kunden auf die Dienstleistung über STB-Geräte und Anwendungen auf den von LINK2YU unterstützten Geräten zugreifen können, um die angebotenen Multimedia-Inhalte, die über das Internet an den Nutzer übertragen werden, zu nutzen.

  2. Diese Allgemeinen Bedingungen regeln die Nutzung der Dienstleistung ab dem Zeitpunkt der Bestellung über unseren Online-Shop und/oder des Zugriffs auf die Dienstleistung, ferner für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen als Nutzer und der LINK2YU, dem ermächtigten Vertreter und/oder Vertriebshändler von LINK2YU (einschließlich des Vertragsabschlusses in den Geschäftsräumen der LINK2YU - Vertriebspartner oder vor Ort). Die Allgemeinen Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der LINK2YU sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Erbringung der LINK2YU - Dienstleistungen, die zusammen mit allen anderen Unterlagen, einschließlich des angenommenen Angebots für das ausgewählte Dienstleistungspaket, das auch die offizielle Preisliste enthält, bilden den Vertrag mit dem Nutzer (im Folgenden: gemeinsame Bezeichnung: Vertrag). Andersartige, widersprüchliche oder geänderte Allgemeine Bedingungen, auch wenn sie zur Kenntnis genommen wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrags, außer im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zu ihrer Gültigkeit.

  3. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung . Die maßgebende Version befindet sich im Internetportal www.mtel.global oder kann telefonisch / elektronisch über unseren Kundendienst bestellt werden. Durch die Unterzeichnung dieser Allgemeinen Bedingungen oder das Klicken auf das Kästchen beim Online-Kauf bestätigt der Nutzer, dass er mit diesen Allgemeinen Bedingungen und den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, die in unserer Datenschutzrichtlinie definiert sind und die ein wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen ist, zur Gänze und ausnahmslos einverstanden ist.

  4. Von Zeit zu Zeit können wir aufgrund von Änderungen und Verbesserungen unserer Dienstleistungen und Geschäftsführung im Allgemeinen oder aufgrund von Änderungen der geltenden Vorschriften die Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Bedingungen vornehmen. Wenn die Änderungen die Bedingungen für bestehende Nutzer erheblich ändern, werden sie 60 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf unserer Website www.mtel.global veröffentlicht. Änderungen dieser Allgemeinen Bedingungen, wenn sie ausschließlich für den Nutzer günstig sind oder nur für neue Nutzer bestimmt sind, treten frühestens am Tag nach dem Tag der Veröffentlichung in Kraft. Wenn die Änderung für den bestehenden Nutzer wesentlich materiell ungünstig ist, hat der Nutzer das Recht, einen Einwand zu erheben, und das Recht, bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag außerordentlich und kostenlos zu kündigen. Die Kündigung des Vertrages ist am Tag des Eingangs des Antrags auf Vertragskündigung an die Adresse der LINK2YU GmbH, Mariahilfer Straße 103/8, 1060 Wien, Österreich oder per E-Mail an die E-Mail support@mtel.global. wirksam.

  5. 5. Die Dienstleistung umfasst eine Over - The - Top - TV - Dienstleistung (OTT) auf der Abonnementbasis, die den Zugang zum Ansehen von Multimedia-Inhalten auf einem bestimmten Territorium (wo die Dienstleistung im Handel erhältlich ist) über das Internet, über die von LINK2YU unterstützten Geräte, durch Verwendung von Set-Top-Box (STB) - Geräten oder Anwendungen ermöglicht, gemäß dem Angebot und der Preisliste, die auf der Website www.mtel.global verfügbar sind .

  6. Die Nutzung der Dienstleistung kann dem Nutzer bereitgestellt werden, wenn er die technischen Mindestanforderungen erfüllt, sowie die Dienstleistung des öffentlichen Internetzugangs seines Internetanbieters mit einem bestimmten Mindestfluss und einem Modem / Router mit freiem LAN-Port benutzt, die alle im Support auf der Webseite www.mtel.global, definiert sind, womit sich der Nutzer vertraut machen sollte, bevor er eine Bestellung aufgibt oder eine Vertrags- / Abonnentenbeziehung mit der LINK2YU aufbaut. Die LINK2YU trägt keinerlei Verantwortung für die Qualität der Erbringung von Internetdienstleistungen und steht auch in keiner Beziehung zu dem vom Nutzer ausgewählten Internetanbieter, so dass der Nutzer damit einverstanden ist, alle gegenseitigen Beziehungen mit dem Internetanbieter im Zusammenhang mit Internetdienstleistungen, einschließlich der Gewährleistung eines Mindestflusses, der Qualität der Internetdienstleistungen, möglicher Störungen, Preise, Preisänderungen, Bedingungen für die Erbringung von Internetdienstleistungen, unabhängig, direkt mit dem Internetanbieter zu lösen/zu verhandeln.

  7. Das LINK2YU- Dienstleistungsangebot befindet sich auf unserer Website www.mtel.global und enthält mehrere Abonnementpakete (Tarife), abhängig von der Anzahl der Abonnementmonate, der Nutzungsart, der Anzahl der unterstützten Geräte, der Anzahl der zusätzlichen Dienstleistungen/der Funktionalität der Dienstleistungen usw. Je nach Territorium können die Preise und die Währung für die Dienstleistung sowie die Höhe der anfallenden Steuern variieren.

  8. Die LINK2YU behält sich das Recht vor, das Abonnementpaket, das Angebot mit der Preisliste einschließlich Änderungen der Gebühren darin sowie Änderungen des Programminhalts auf einem bestimmten Territorium usw. zu ändern. Der Nutzer bestätigt, dass er sich durch die Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen voll und ganz der Tatsache bewusst ist, dass bestimmte Multimedia- / Programminhalte von dem Territorium, von dem aus er auf die Dienstleistung zugegriffen hat (bestimmte Inhalte sind nicht auf jedem Territorium der Erbringung von Dienstleistungen verfügbar, und der Nutzer wird automatisch mit der Version der Dienstleistung verbunden, die auf dem Territorium, von dem aus er darauf zugegriffen hat) abhängen, sowie im Allgemeinen, dass die LINK2YU nicht für die gesamte Dauer des Abonnements garantieren kann, dass derselbe Inhalt jederzeit innerhalb der Dienstleistungen verfügbar ist, da er Eigentum Dritter ist und dem Urheberrecht und den verwandten Rechten, sowie Vertragsbeziehungen, welche die Verfügbarkeit von Inhalten ganz oder teilweise regeln, unterliegt. Der Nutzer kann nicht auf Inhalte auf einem anderen Territorium zugreifen, indem er VPN-Verbindungen nützen würde, womit er seine IP-Adresse ändert; daher ist es nicht zulässig.

  9. Sie können Nutzer werden, indem Sie über unseren Internet -Shop bei verbindlicher Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen bestellen und das Formular mit allen erforderlichen Informationen ausfüllen, unser Kundendienst anrufen oder unsere Geschäftsräume oder Vertreter / Vertriebshändler auf bestimmten Territorien, in denen die Dienstleistung im Handel erhältlich ist, besuchen. Die Dienstleistung hat eine begrenzte Nutzungsdauer und basiert auf einem Abonnement.

  10. Wir behalten uns das Recht vor, frei zu entscheiden, ob wir Ihre Bestellung bzw. eine Begründung der Abonnentenbeziehung annehmen oder ablehnen, worüber wir Sie rechtzeitig informieren werden.

  11. Die interessierte Person, die Nutzer werden möchte, muss 18 Jahre alt sein. Minderjährige können keine Abonnementbeziehung mit der LINK2YU aufbauen und können die Dienstleistung nur unter Aufsicht von Erwachsenen nutzen, wenn sie einen Haushalt mit dem Nutzer teilen.

  12. Der Nutzer kann die Dienstleistung für den in dem von ihm ausgewählten Paket festgelegten Zeitraum nutzen, mit der Gültigkeit ab dem Zeitpunkt des Kaufs bzw. ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Geräts, wenn der Nutzer zusätzlich zur Dienstleistung das STB-Gerät gekauft hat.

  13. Der Nutzer hat auch die Möglichkeit, vor Ablauf des vorhandenen Pakets ein neues größeres Paket zu kaufen. In dem genannten Falle kann der Nutzer die Vorteile des größeren Paket sofort nutzen und die Gültigkeitsdauer des größeren Pakets verlängert sich entsprechend der verbleibenden nicht ausgenutzten Zeit des kleineren, zuvor verwendeten Pakets, berechnet im Verhältnis zum monatlichen Abonnementpreis des neu gekauften größeren Pakets. Während der Dauer des gekauften Pakets ist es nicht möglich, ein kleineres Paket von Dienstleistungen zu kaufen, sondern wird dies erst nach Ablauf des vorhandenen Dienstleistungspakets möglich sein. Der Nutzer hat die Möglichkeit, vor Ablauf des vorhandenen Pakets ein zusätzliches STB-Gerät gemäß Preisliste zu erwerben.

  14. Die LINK2YU kann auch zusätzliche Dienstleistungen / Funktionen zur Nutzung durch den Nutzer mit oder ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren anbieten, worüber Sie Informationen im LINK2YU - Portal in dem Angebot und der Preisliste finden können. Zusätzliche Dienstleistungen wie zeitversetztes Fernsehen, elektronischer Programmführer usw. hängen von TV-Unternehmen ab, die das Anzeigen von Inhalten auf diese Weise bereitstellen / ermöglichen, sodass LINK2YU nicht für die Richtigkeit der Daten oder die Unfähigkeit, einzelne Inhalte innerhalb derselben zu verfolgen, verantwortlich ist.

  15. Die Nutzung der Dienstleistungen ist nur über STB-Geräte möglich, die von LINK2YU angeboten werden, oder über Anwendungen auf Smart-TVs oder Mobilgeräten mit Android- oder iOS - Betriebssystem. Der Nutzer kann ein STB-Gerät über die LINK2YU erwerben. Die gelieferten Geräte sind vorprogrammiert und der Nutzer erhält Anweisungen zur Verwendung und Installation in Serbisch, Deutsch oder Englisch.

  16. Die Dienstleistungen und STB-Geräte können über das Internetportal www.mtel.global, direkt in autorisierten LINK2YU - Verkaufsstellen oder über autorisierte Vertriebshändler und Vertreter an Verkaufsstellen oder vor Ort erworben werden. Die Anwendung kann auch kostenlos über Google Play oder den App Store sowie über den Samsung Smart Hub und den LG Content Store für Smart TV heruntergeladen werden.

  17. Die Aktivierung des gelieferten STB-Geräts erfolgt nach dem Anschließen an die Stromversorgung und durch das Herstellen der Internetverbindung und ab diesem Zeitpunkt beginnt die Abonnementdauer / Abonnementgültigkeit. Nach dem Herunterladen und Installieren der Anwendung haben alle Nutzer die Möglichkeit, bestimmte Fernsehkanäle im Rahmen der Anwendung 15 Tage lang (Aktionszeitraum) kostenlos anzusehen. Nach Ablauf des Aktionszeitraums haben Nutzer die Möglichkeit, eines der angebotenen Pakete der Dienstlastungen zu erwerben.

  18. Der Nutzer ist für Anschließen seines STB-Gerätes an sein Fernsehgerät verantwortlich, und auch für Installieren der Anwendung auf seinem Smartphone, Tablet oder Smart - TV - Gerät. Der Nutzer hat die Installation gemäß den Anweisungen, die auch auf dem Portal www.mtel.global im Abschnitt Support verfügbar sind, durchzuführen.

  19. Die Anwendung für Smartphones und Tablets verwendet den Push-Benachrichtigungsdienst, dessen Anbieter ein Dritter ist, der dazu dient, über die Dauer und den Ablauf des vom Nutzer ausgewählten Pakets / Abonnements sowie über andere Benachrichtigungen, die in engem Zusammenhang mit der Verwendung der Anwendung stehen, zu informieren. Beim Wechsel des Geräts, auf dem der Nutzer das Paket / Abonnement aktiviert hat, wird dem Nutzer ermöglicht, nach dem Einloggen auf der neu installierten Anwendung (auf dem neuen Gerät) dasselbe Paket weiter zu verwenden. Es besteht keine Möglichkeit, das Paket / Abonnement zu pausieren. Dementsprechend läuft das Abonnement auf dem Nutzerkonto ständig und wird während des Gerätewechsels durch den Nutzer nicht pausiert.

  20. Der Nutzer nimmt ausdrücklich an, dass die Dienstleistung für nicht gewerbliche Zwecke für seine eigenen Bedürfnisse bestimmt ist und nicht außerhalb des Haushalts des Nutzers abgetreten oder geteilt werden darf. Während der Laufzeit Ihres Abonnements garantieren wir Ihnen ein beschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, auf die Dienstleistung zuzugreifen und Multimedia-Inhalte innerhalb der Dienstleistung anzuzeigen. Es ist nicht gestattet, die Dienstleistung ganz oder teilweise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

  21. Wenn die Dienstleistung auf dem Territorium des Wohnsitzes des Nutzers nicht im Handel erhältlich ist, empfehlen wir, dass Sie nicht versuchen, die Dienstleistung zu kaufen und das Abonnement über einen beliebigen LINK2YU- Vertriebskanal zu bezahlen, andernfalls sind wir nicht für das vorstehend Angeführte verantwortlich.

  22. Bei der Bestellung sollte der Nutzer das Paket, das er abonnieren möchte, auswählen. Außerdem ist es erforderlich, alle Informationen einzureichen, um die Bestellung sowohl über den Internet-Shop als auch Bestellungen / den Abschluss eines Vertragsverhältnisses über andere Vertriebskanäle zu bearbeiten. Es geht um alle gültigen Identifikationsdaten wie: Vorname und Nachname, Land des Wohnsitzes und Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Lieferadresse (falls das STB-Gerät bestellt wurde).

  23. Die personenbezogenen Daten des Nutzers werden ausschließlich zum Zwecke der Auftragsabwicklung und zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen verwendet. Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Verwendung von Daten können Sie dem Dokument Datenschutzrichtlinie, das Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen ist, entnehmen.

  24. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die LINK2YU seine Basisdaten, Kontakt- und Verkehrsdaten sowie andere personenbezogene Daten für bestimmte Angebote, Dienstleistungen und zusätzliche Dienstleistungen sowie für ein personalisiertes Angebot von Produkten oder Dienstleistungen aus dem LINK2YU - Angebot verwendet. Der Nutzer kann die Zustimmung jederzeit widerrufen.

  25. Die LINK2YU löscht die Basisdaten des Nutzers nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und spätestens nach Beendigung aller gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufbewahrung der auf LINK2YU anwendbaren Daten nach dem Hauptsitz des Unternehmens. Die LINK2YU löscht die Kontakt- und Verkehrsdaten des Nutzers unmittelbar nach der Überweisung von Geld und wenn innerhalb von drei Monaten keine schriftlichen Einwände auf die Zahlung vorliegen. Die LINK2YU löscht die Daten des Nutzers nicht, wenn eine Beschwerde rechtzeitig eingelegt wird, innerhalb der Frist, in der die Anfechtung der Berechnung gesetzlich möglich ist, wenn die Rechnung nicht beglichen wurde, innerhalb der Frist, in der das Recht auf Einziehung ausgeübt werden kann oder bis zur endgültigen Entscheidung, wenn ein Verfahren zur Höhe der Einziehung eingeleitet wurde.

  26. Die LINK2YU bewahrt weder Kreditkarteninformationen auf noch leitet diese an Dritte weiter, da LINK2YU grundsätzlich keinen Zugriff auf diese Daten hat.

  27. Die LINK2YU behält sich das Recht vor, die Kreditwürdigkeit und gegebenenfalls die Bonität, wenn zutreffend, zu überprüfen.

  28. Der Nutzer verpflichtet sich, aktualisierte Daten jederzeit zu übermitteln. Falsche oder veraltete Daten gelten als ausschließliches Verschulden des Nutzers.

  29. Der Nutzer wählt je nach Territorium seines Wohnsitzes die verfügbare Zahlungsart.

  30. Der Nutzer hat alle mit der Einziehung von Forderungen verbundenen Kosten zu tragen.

  31. Für die Nutzer wird die Berechnung der anfallenden Steuer bei der Registrierung angegeben, sobald der anfallende Steuersatz nach dem Wohnort des Nutzers berechnet wird.

  32. Bei Vertragsabschluss stellt die LINK2YU eine Rechnung in Höhe des Angebotspreises zusammen mit der berechneten Steuer aus. Die Lieferung erfolgt erst nach Zahlung des festgelegten Angebotspreises für das ausgewählte Leistungspaket mit oder ohne STB-Gerät. Wenn der Nutzer nachträglich Änderungen veranlasst, wird ihm ein zusätzliches Engagement in Rechnung gestellt. Die Frist für die Zahlung der Rechnung ist sofort nach Erhalt der Rechnung, und die Ausrüstung (STB-Gerät) wird nach Zahlungseingang des festgesetzten Preisbetrags geliefert. Die Ausrüstung wird von LINK2YU über lokale Postunternehmen oder Kurierdienste verschickt. Der Versand der Ausrüstung erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Nutzers. Die Transportkosten sind im endgültigen Angebotspreis enthalten. Die Lieferung erfolgt an die vom Nutzer angegebene Adresse. Wenn auf bestimmten Territorien Möglichkeiten bestehen, kann der Nutzer die Geräte selbständig an autorisierten Verkaufsstellen oder bei Vertriebshändlern / Vertretern abholen, worüber der Nutzer rechtzeitig informiert wird.

  33. Die Rechnung wird in schriftlicher oder elektronischer Form ausgestellt, durch die Versendung an die E-Mail-Adresse oder per Post bzw. Ausstellung an einer autorisierten Verkaufsstelle. Über den Ablauf des Pakets / Abonnements kann der Nutzer per SMS, E-Mail oder über die Anwendung, über die er die Die Dienstleistung nutzt, informiert werden.

  34. Beim Versand der gekauften Ausrüstung geht das Risiko eines versehentlichen Verlusts oder einer versehentlichen Beschädigung der Ware auf den Spediteur, den Be- und Abladedienst oder eine andere Person oder Organisation über, die für die Lieferung verantwortlich ist. Wenn der Nutzer die Ausrüstung zu spät abholt, gilt die Ausrüstung weiterhin als geliefert. Wenn der Nutzer das Gerät nicht abholt und dieses an die LINK2YU zurückgesendet wird, trägt der Nutzer die Kosten für das erneute Senden.

  35. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Übernahme die Ausrüstung auf mögliche Schäden zu prüfen und diese unverzüglich schriftlich an LINK2YU zu melden. Andernfalls verliert er das Recht auf Gewährleistung.

  36. Für STB-Geräte bieten wir eine Gewährleistung von 1 Jahr ab Kaufdatum.

  37. Die LINK2YU wird selbst oder durch einen Partner alle Mängel an der Ausrüstung beseitigen, mit Ausnahme derjenigen, die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Nutzers auftreten. Wenn die Ausrüstung aufgrund eines Fabrikfehlers oder einer Beschädigung beim Transport nicht funktioniert, wird sie ohne Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes repariert oder durch eine neue ersetzt. Wenn ein Fehler oder eine Beschädigung durch das Verschulden des Nutzers auftritt, ist er verpflichtet, das Entgelt für ein neues STB-Gerät gemäß der gültigen Preisliste zu zahlen. Die Frist für die Instandsetzung der Ausrüstung beträgt 30 Tage; während der Reparatur kann der Nutzer die Dienstleistung über die Anwendung nutzen. Die Zustellung von STB-Geräten an den autorisierten Dienst sowie die Kosten für die Rücksendung der Ausrüstung, wenn sich herausstellt, dass die Beanstandung unbegründet war, werden vom Nutzer bezahlt.

  38. Im Falle eines Fernkaufs kann der Nutzer innerhalb von 14 Tagen das STB-Gerät zurückgeben, wenn er nicht zufrieden ist. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ausrüstung. zu laufen. Die Annahme der Lieferung gilt auch dann, wenn die Ausrüstung von einem vom Nutzer ermächtigten Dritten übernommen wird. Bei dieser Gelegenheit werden ihm der Kaufpreis des Geräts und der Standardpreis für übliche Sendungen zurückerstattet. Etwaige zusätzliche Kosten für die Lieferung der Ausrüstung werden vom Nutzer getragen. Er kann die Ausrüstung durch die Verwendung der möglichen Versandarten zurücksenden. Die Ausrüstung muss so zurückgesendet werden, dass kein Wertverlust auftritt. Andernfalls behält sich die LINK2YU das Recht vor, das zurückzuzahlende Geld um den Wertverlust zu reduzieren.

  39. Wenn im Falle eines Fernkaufs die Ausrüstung aufgrund von Unzufriedenheit des Kunden innerhalb von 14 Tagen zurück gesendet wird, erstattet die LINK2YU das Geld unverzüglich zurück und zwar innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Rücksendung des STB-Geräts. Die Rückerstattung des Geldes erfolgt auf dieselbe Art und Weise wie beim Kauf, es sei denn, dies ist nicht möglich. Der Nutzer wird darüber informiert.

  40. Sie können die Dienstleistung jederzeit kündigen und haben weiterhin Zugriff auf die Dienstleistung, bis Ihr bezahltes Abonnement ablaufen ist. In diesem Fall unterliegt das mit zur Dienstleistung mitgekaufte STB-Gerät keiner Rückgabeverpflichtung. Soweit gesetzlich zulässig, unterliegt das bezahlte Abonnement nicht der Rückerstattungspflicht und wir gewähren keine Rückerstattung oder Kreditierung für teilweise bezahltes Abonnement oder für das Nichtanzeigen von Inhalten innerhalb der Dienstleistung.

  41. Die LINK2YU kann in den folgenden Fällen die Nutzung der Dienstleistungen durch den Nutzer ohne Rückerstattung oder Entschädigung einstellen oder einschränken:

    1. wenn der Nutzer die Dienstleistungen entgegen den in diesen Allgemeinen Bedingungen angegebenen Rechten nutzt (z. B. Ermöglichung der Nutzung der Dienstleistung durch eine nicht befugte Person, Bereitstellung der Dienstleistungen für die Öffentlichkeit, unbefugte Verbreitung der Dienstleistungen ganz oder teilweise, Aufnahme, Vervielfältigung, Einziehung, Verwendung einer VPN-Verbindung usw.),

    2. wenn er Störungen im Netzwerk verursacht, den Betrieb der Dienstleistungen oder Ausrüstung und des LINK2YU - Netzwerkes gefährdet, die Dienstleistung ganz oder teilweise betrügerisch nutzt,

    3. wenn der Nutzer eine schädliche Aktivität, die durch positive gesetzliche Bestimmungen untersagt ist, begeht. Dies gilt insbesondere für die unbefugte Verbreitung der Dienstleistungen, ganz oder teilweise. ;

    4. wenn Sie irgendwelche Software erstellen, verwenden, verfügbar machen oder vertreiben, die die Dienstleistungen in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder in irgendeiner Weise mit den Geräten kommunizieren kann - einschließlich jedoch ohne darauf beschränkt zu sein - der nicht autorisierten Programme von Drittanbietern, die eine Kommunikation mit LINK2YU oder Partnern und LINK2YU- Servicen abfangen und imitieren und / oder eines nicht autorisierten Programms der Drittanbieter, die Informationen über LINK2YU - Dienste sammeln und Daten aufbewahren,

    5. wenn Sie irgendwelche Aktivitäten ausführen, die Interferenzen oder Störung von den Diensten darstellen, einschließlich Eingabe oder Einfügen von Code, Ändern von Software, Verwenden von Software, die unsere Software nachahmt, Emulieren von Protokollen, Erstellen und Verwenden von privaten Servern oder ähnlichen Diensten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, einschließlich Abfangen und Datenerfassung, sogenannte Data - Mining - Aktivitäten, durch Verwendung von nicht autorisierten Softwaren und Programmen. Versuchen Sie auch nicht, auf Teile der Dienstleistung oder auf Server zu zugreifen, die von uns nicht öffentlich zugänglich gemacht wurden.

    6. wenn Sie irgendwelche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Installation von Dateien ausführen, die schädlichen Code, Viren, "Trojaner" usw. enthalten, einschließlich absichtlich beschädigter Dateien oder anderer Dateien, die Malware enthalten, die in irgendeiner Weise den Dienstleistungsbetrieb beschädigen oder stören können;

    7. wenn Sie irgendwelche Aktivitäten ausführen, die die Rechte Dritter in Bezug auf geistiges Eigentum, Datenschutz, Publizität oder andere Rechte verletzen oder beeinträchtigen könnten;

    8. wenn Sie unbefugte Werbung, fördernde oder kommerzielle Kommunikation, Ausübung von Handelsaktivitäten und / oder Verkäufen betreiben

    9. wenn Sie schädliche oder nicht autorisierte Software übertragen;

    10. wenn Sie irgendwelche Handlung ausführen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und anderen Rechtsakten verboten ist.

    11. wenn die LINK2YU die Erbringung von Dienstleistungen aus irgendeinem Grund einstellt.

  42. Falls zutreffend, wenn der Nutzer den Vertrag während der Nutzung oder während des Zeitraums, in dem er das Sonderangebot der LINK2YU genutzt hat, kündigt bzw. auflöst, ist der Nutzer damit einverstanden, dass er keinen Rabatt, den er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gehabt hat, mehr erhalten kann und ist verpflichtet, zusätzlich zu Zahlungsrückständen und ausstehenden Verpflichtungen auch die Differenz für den erhaltenen Rabatt in Bezug auf die Standardpaketpreise und die Höhe der verbleibenden monatlichen Gebühren bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums auszuzahlen. Der Zugriff auf die Dienstleistung wird ihm bis zum Ablauf des augenblicklich bezahlten Abonnements gewährt. Die Kündigung durch den Nutzer kann in schriftlicher / elektronischer Form an unseren Kundendienst erfolgen.

  43. Die Dienstleistung ist als OTT - TV - Dienstleistung zur Verbreitung interaktiver Multimedia-Inhalte (Fernsehprogramm, Rundfunkprogramm, andere Audio- / Video- / Text- / Grafikinhalte und interaktive Dienste), die über eine Internetverbindung (andere Internetanbieter) bereitgestellt werden, definiert. Interaktive Multimedia-Inhalte können Video-, Audio- oder Bildaufnahmen sein, deren Inhalt von den Sendern der Inhalte (Programme) bestimmt wird. Die Rolle von LINK2YU ist bei der Übertragung von Inhalten an den Nutzer vermittelnd. Auf dieser Grundlage kann die LINK2YU nicht für die über die Dienstleistung übertragenen Inhalte verantwortlich gemacht werden. Bei der Produktion bestimmter Inhalte, Ausstrahlungs- oder Kaufrechte regeln Fernsehunternehmen rechtliche Fragen / Urheberrechte und verwandte Rechte für die Territorien, auf denen die Inhalte ausgestrahlt werden. Die LINK2YU ist verpflichtet, alle Sendungen zu verschleiern oder alle Inhalte aus dem Angebot von Fernseh- und Radiokanälen zu entfernen, für die die Fernseh- und Radiounternehmen Informationen, dass sie aus rechtlich gültigen Gründen nicht ganz oder teilweise erneut ausgestrahlt werden können, ihm liefern, so dass die LINK2YU nicht für die Unmöglichkeit erneuter Übertragung eines bestimmten Inhalts verantwortlich ist. Das Angebot von Fernseh- und Radiokanälen im Angebot der Dienstleistung unterliegt der Änderung und gemäß den gegenseitig geltenden Verträgen des Rechteinhabers von Inhalten und der LINK2YU, so dass die LINK2YU im Falle der Beseitigung einzelner Fernseh- und Radiokanäle aus dem Angebot während des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzern in keinem Fall für das oben Angeführte verantwortlich werden kann und dies bedeutet nicht, dass eine Verletzung der Rechte und Pflichten zwischen der LINK2YU und dem Nutzer vorliegt

  44. Der Nutzer nimmt gemäß dem in dem vorherigen Punkt 43 dieser Allgemeinen Bedingungen beschriebenen Fall an, dass einer der Inhalte möglicherweise unterbrochen werden kann oder ganz oder teilweise nicht verfügbar ist und dass diese Situationen den Nutzer nicht zur Rückerstattung oder Kompensation berechtigen. Der Nutzer ist alleinig gegenüber der LINK2YU, anderen Nutzern und Dritten verantwortlich, die durch Missbrauch des Nutzers bei der Nutzung der Dienstleistung Schaden erleiden.

  45. Da alle Inhalte im Rahmen der Dienstleistung geschützt sind, ist jegliche Aufnahme, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verbreitung oder sonstige Verwertung der Inhalte untersagt, außer für die in diesen Allgemeinen Bedingungen genehmigten Zwecke. In diesem Sinne wird jeder Missbrauch durch eine Entschädigung für jeden einzelnen Fall einer nicht autorisierten Nutzung sowie für jeden einzelnen Fall der Verbreitung unabhängig von der verwendeten Technologie sowie für jede einzelne gewerbliche Nutzung von Inhalten sanktioniert, was nicht nur die Kündigung des Abonnentenverhältnisses zum Nutzer zur Folge hat, sondern zur Entschädigung für indirekte und direkte Schäden, die sich aus solchen illegalen Handlungen ergeben, berechtigt.

  46. Die Zahlung von Schadensersatz an die LINK2YU befreit nicht von der Zahlung des Schadensersatzes an die Inhaber von Urheberrechten und verwandten Werken, Rechten geistigen Eigentums im Zusammenhang mit dem Missbrauch der Dienstleistung, der Ausrüstung oder der Anwendungen. Der Nutzer ist verpflichtet, die LINK2YU zu schützen und von der Haftung für alle schädlichen Folgen freizustellen, die sich aus der Verletzung und dem Missbrauch von Rechten oder unbefugtem Verhalten des Nutzers entgegen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ergeben können.

  47. Der Zugriff auf und die Nutzung der Dienstleistung erfolgt kontinuierlich, außer bei zeitweiligen geplanten Wartungen, Reparaturen, Aktualisierungen von Softwarekomponenten des Systems und des Servers (über die Sie in angemessener Weise rechtzeitig informiert werden) oder außergewöhnlichen ungeplanten Unterbrechungen oder Störungen und Unterbrechungen, die durch außerhalb der Kontrolle von LINK2YU liegenden Ereignisse verursacht werden, einschließlich höherer Gewalt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

  48. Wir sind nicht verantwortlich für die Internetverbindung, Geräteanschluss und die technischen Merkmale des Internetanbieters und der Nutzer ist sich darüber einig, dass bei der Kommunikation mit LINK2YU- Servern, Probleme und/oder Fehlfunktionen unabhängig von der angegebenen Geschwindigkeit seiner Internetverbindung auftreten können.

  49. Wir sind nicht für Plattformen von Drittanbietern zur Nutzung der Dienstleistung über die Anwendung auf verschiedenen Geräten (Smart TV, Mobilgeräten oder einem anderen Gerät mit eigener Softwareumgebung und Internetverbindung) verantwortlich. Diese Plattformen haben ihre eigenen Nutzungsbedingungen und ihre eigene Verantwortung für ihre Nutzung, so dass wir Ihnen empfehlen, sich mit diesen Dokumenten vertraut zu machen, bevor Sie die Dienstleistung bestellen oder mit deren Nutzung beginnen.

  50. Der Nutzer ist verpflichtet, innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Datum der Rechnungsstellung eine Beschwerde / einen Einspruch gegen die ausgestellten Rechnungen einzureichen, andernfalls gilt der Anspruch als deklarativ anerkannt. Wenn der Nutzer innerhalb von drei (3) Monaten nach Eingang der Rechnung keinen Einspruch einlegt, gilt dies als Annahme ihrer Richtigkeit; Eine solche Anerkennung schließt die gerichtliche Anfechtung nicht aus.

  51. Wir behalten uns alle Rechte vor, die wir Ihnen in diesen Allgemeinen Bedingungen nicht ausdrücklich gewährleistet haben.

  52. Dieser Vertrag mit dem Nutzer gewährt keine Rechte an Dritte, und Sie als Nutzer dürfen keine Ihrer Rechte oder Pflichten übertragen, abtreten, verpfänden, verkaufen, unterlizenzieren oder die durch diese Allgemeinen Bedingungen gewährleisteten Rechte auf andere Weise an Dritte, Organisationen oder Entität übertragen.

  53. Wir können unsere Rechte und Pflichten ohne Beschränkungen an Dritte übertragen. Dies kann beispielsweise im Falle eines Kontrollwechsels oder gesetzlich geschehen.

  54. Wir behalten uns alle Rechte an und in Verbindung mit den Dienstleistungen, einschließlich der Anwendung, vor, wie, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, den Namen, jedwedes Urheberrecht und verwandte Rechte, Rechte am geistigen Eigentum usw.

  55. Unsere Dienstleistungen werden in dem so genannten Zustand wie gesehen ("wie sie sind") und "wie verfügbar", erbracht und wir garantieren nicht, dass sie jederzeit absolut sicher sein werden und einwandfrei funktionieren werden. In dem gesetzlich zugelassenen Maße verzichten wir auf alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, einschließlich implizierter Garantien, Eignung für einen bestimmten zusätzlichen Zweck und Anwendung, einschließlich gewerblicher und dergleichen. Wir sind nicht verantwortlich für entgangenen Gewinn, Einkommen, Informationen, Daten, zufällige, besondere, indirekte, direkte usw. Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bedingungen in irgendeiner Weise ergeben oder die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen wie dem Herunterladen, Installieren oder Verwenden der Software entstehen können, und selbst wenn zur Löschung der Inhalte, Informationen oder Profile in irgendeiner Weise kommt, sowie Nutzung der Dienstleistungen durch den Nutzer, einschließlich, jedoch ohne darauf beschränkt zu sein des Verlustes oder Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit: a) einem Softwarefehler in Verbindung mit der Software zur Erbringung der Dienstleistungen; b) durch die Verletzung der Rechte Dritter durch den Nutzer; c) Nichtlieferung von Daten, fehlerhafte Übermittlung von Daten oder unbefugter Zugriff auf die Übermittlung von Daten; d) Mängel an Software oder Inhalten sowie Verbreitung von Mängeln durch Software oder Inhalte; e) Verwendung oder Missbrauch des persönlichen Geräts oder der Softwareanwendungen die sich auf dem Gerät des Nutzers befinden, ergeben. Das einzige Rechtsmittel für die aufgeführten Fälle ist die Beendigung der Nutzung der Dienstleistungen.

  56. Im nach positiven Rechtsvorschriften maximal zulässigen Masse haften wir dem Nutzer nicht für indirekte, unbeabsichtigte, Sonder- und Folgeschäden oder Verluste oder entgangenen Gewinn, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder diesen Allgemeinen Bedingungen ergeben.

  57. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, uns und unsere verbundenen Personen, Aktionäre, Zweigstellen, Niederlassungen, Angestellte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Vertreter und Berater von und gegen alle Verluste, Verpflichtungen und Forderungen (einschließlich der Forderungen ohne gerichtliches oder böswilliges Urteil) und Ansprüche, Schäden oder Kosten, Ursachen von Handlungen, Streitigkeiten, Verfahren, Urteile, Belohnungen, Vollstreckungen und Pfandrechte, einschließlich der Gebühren und angemessener Anwaltskosten im Zusammenhang mit oder aus der Verwendung, Installation oder Übernahme und Nutzung der Dienstleistungen durch den Nutzer oder Verletzung dieser Allgemeinen Bedingungen durch den Nutzer, freizustellen, zu entschädigen, zu verteidigen und zu schützen.

  58. Für alle weiteren Informationen, Ansprüche, alle Fragen und Bedenken bezüglich der Nutzung der Dienstleistungen kann sich der Nutzer an unseren Kundendienst wenden. Die LINK2YU stellt den Kundendienst allen Dienstleistungsnutzern zur Verfügung. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Kundendienst die Störung innerhalb einer angemessenen Frist (nicht länger als 24 Stunden nach dem Auftreten) zu melden.

  59. Die Unterstützung bei der Nutzung der Dienstleistungen steht dem Nutzer unter der E-Mail-Adresse support@mtel.global oder telefonisch beim Kundendienst unter 076-80-50-100 zur Verfügung (diese Nummer kann unter der Nummerierung des Nutzers der MTEL Homephone - Dienstleistung und der MTEL Calling - Dienstleistung sowie von Mobil- und Festnetznummern des Telekom Srbija ad Beograd - Netzes) + 49-231-992-176-00 angerufen werden (zum Preis eines Ortsgesprächs, wenn das Gespräch aus Deutschland erfolgt), + 41-435-777-000 (zum Preis eines Ortsgesprächs, wenn der Anruf aus der Schweiz getätigt wird), + 44-330-777-22-07 (zum Preis eines Ortsgesprächs, wenn der Anruf aus dem Vereinigten Königreich erfolgt), + 42-023-409-47-44 (zum Preis eines Ortsgesprächs, wenn der Anruf aus der Tschechischen Republik getätigt wird), + 46-812-163-030 (zum Preis eines Ortsgesprächs, wenn der Anruf aus Schweden erfolgt), + 33-188-59-97-73 (zum Preis eines Ortsgesprächs, wenn der Anruf aus Frankreich erfolgt), + 43-720-828-008 (zum Preis eines Ortsgesprächs, wenn der Anruf aus Österreich erfolgt) sowie über die Option Online-Chat auf dem Portal www.mtel.global. Der Anruf unter der Nummer 076-80-50-100 ist vom MTEL 076-Netzwerk kostenlos.

  60. Ideen, Suggestionen, Kommentare, Vorschläge zur Verbesserung von LINK2YU - Produkten und / oder -Dienstleistungen, Namen von LINK2YU - Produkten und / oder -Dienstleistungen, Werbemöglichkeiten sowie Entwicklung neuer Produkte und / oder Dienstleistungen (im Folgenden: Feedback), die vom Nutzer über die Anwendung oder Webportale an LINK2YU soziale Netzwerk-Seiten oder auf andere Weise gesendet werden, stellen keine Vertrauensinformationen dar und die LINK2YU hat das uneingeschränkte Recht, das Feedback unbegrenzt zu nutzen, ohne den Nutzer oder andere Personen entschädigen zu müssen.

  61. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden von den Vertragsparteien im Einvernehmen und gütlich beigelegt, und wenn dies nicht möglich sein wird, gilt als zuständig das sachlich und örtlich zuständige Gericht für LINK2YU (Wien, Österreich).

  62. Diese Allgemeinen Bedingungen werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen Österreichs ausgelegt. Die Allgemeinen Bedingungen schränken Ihre Verbraucherschutzrechte, die gemäß den geltenden Gesetzen des Wohngebiets des Nutzers gewährt werden, nicht ein.

  63. Im Falle, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen von der zuständigen Behörde für unwirksam oder unanwendbar erklärt wird, wird sie durch eine wirksame und anwendbare Bestimmung ersetzt, die nach deren Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am besten entspricht, und der Rest der Bestimmungen bleibt in vollem Umfang in Kraft. Wenn die unanwendbare Bestimmung nicht durch eine andere Bestimmung ersetzt werden kann, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit und Anwendbarkeit anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen.

  64. Diese Allgemeinen Bedingungen sind ab dem Tag ihrer Unterzeichnung durch den Nutzer, beziehungsweise durch Klicken auf das Kästchen beim Online-Kauf rechtswirksam.

  65. Die neueste Version: 12.10.2020

  1. Die GO4YU GmbH, Mariahilfer Straße 103/8, 1060 Wien, Österreich (im Folgenden: GO4YU) bietet auf Abonnementbasis die OTT-TV- Dienstleistung unter den Namen GO4YU TV (im Folgenden: die Dienstleistung) an, mit der unsere Kunden auf die Dienstleistung über STB-Geräte und Anwendungen auf den von GO4YU unterstützten Geräten zugreifen können, um die angebotenen Multimedia-Inhalte, die über das Internet an den Nutzer übertragen werden, zu nutzen.

  2. Diese Allgemeinen Bedingungen regeln die Nutzung der Dienstleistung ab dem Zeitpunkt der Bestellung über unseren Online-Shop und/oder des Zugriffs auf die Dienstleistung, ferner für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen als Nutzer und der GO4YU, dem ermächtigten Vertreter und/oder Vertriebshändler von GO4YU (einschließlich des Vertragsabschlusses in den Geschäftsräumen der GO4YU - Vertriebspartner oder vor Ort). Die Allgemeinen Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und der GO4YU sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten in Bezug auf die Erbringung der GO4YU - Dienstleistungen, die zusammen mit allen anderen Unterlagen, einschließlich des angenommenen Angebots für das ausgewählte Dienstleistungspaket, das auch die offizielle Preisliste enthält, bilden den Vertrag mit dem Nutzer (im Folgenden: gemeinsame Bezeichnung: Vertrag). Andersartige, widersprüchliche oder geänderte Allgemeine Bedingungen, auch wenn sie zur Kenntnis genommen wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrags, außer im Falle einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zu ihrer Gültigkeit.

  3. Maßgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung . Die maßgebende Version befindet sich im Internetportal www.mtel.global oder kann telefonisch / elektronisch über unseren Kundendienst bestellt werden. Durch die Unterzeichnung dieser Allgemeinen Bedingungen oder das Klicken auf das Kästchen beim Online-Kauf bestätigt der Nutzer, dass er mit diesen Allgemeinen Bedingungen und den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, die in unserer Datenschutzrichtlinie definiert sind und die ein wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen ist, zur Gänze und ausnahmslos einverstanden ist.

  4. Von Zeit zu Zeit können wir aufgrund von Änderungen und Verbesserungen unserer Dienstleistungen und Geschäftsführung im Allgemeinen oder aufgrund von Änderungen der geltenden Vorschriften die Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Bedingungen vornehmen. Wenn die Änderungen die Bedingungen für bestehende Nutzer erheblich ändern, werden sie 60 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf unserer Website www.mtel.global veröffentlicht. Änderungen dieser Allgemeinen Bedingungen, wenn sie ausschließlich für den Nutzer günstig sind oder nur für neue Nutzer bestimmt sind, treten frühestens am Tag nach dem Tag der Veröffentlichung in Kraft. Wenn die Änderung für den bestehenden Nutzer wesentlich materiell ungünstig ist, hat der Nutzer das Recht, einen Einwand zu erheben, und das Recht, bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag außerordentlich und kostenlos zu kündigen. Die Kündigung des Vertrages ist am Tag des Eingangs des Antrags auf Vertragskündigung an die Adresse der GO4YU GmbH, Mariahilfer Straße 103/8, 1060 Wien, Österreich oder per E-Mail an die E-Mail support@mtel.global. wirksam.

  5. 5. Die Dienstleistung umfasst eine Over - The - Top - TV - Dienstleistung (OTT) auf der Abonnementbasis, die den Zugang zum Ansehen von Multimedia-Inhalten auf einem bestimmten Territorium (wo die Dienstleistung im Handel erhältlich ist) über das Internet, über die von GO4YU unterstützten Geräte, durch Verwendung von Set-Top-Box (STB) - Geräten oder Anwendungen ermöglicht, gemäß dem Angebot und der Preisliste, die auf der Website www.mtel.global verfügbar sind .

  6. Die Nutzung der Dienstleistung kann dem Nutzer bereitgestellt werden, wenn er die technischen Mindestanforderungen erfüllt, sowie die Dienstleistung des öffentlichen Internetzugangs seines Internetanbieters mit einem bestimmten Mindestfluss und einem Modem / Router mit freiem LAN-Port benutzt, die alle im Support auf der Webseite www.mtel.global, definiert sind, womit sich der Nutzer vertraut machen sollte, bevor er eine Bestellung aufgibt oder eine Vertrags- / Abonnentenbeziehung mit der GO4YU aufbaut. Die GO4YU trägt keinerlei Verantwortung für die Qualität der Erbringung von Internetdienstleistungen und steht auch in keiner Beziehung zu dem vom Nutzer ausgewählten Internetanbieter, so dass der Nutzer damit einverstanden ist, alle gegenseitigen Beziehungen mit dem Internetanbieter im Zusammenhang mit Internetdienstleistungen, einschließlich der Gewährleistung eines Mindestflusses, der Qualität der Internetdienstleistungen, möglicher Störungen, Preise, Preisänderungen, Bedingungen für die Erbringung von Internetdienstleistungen, unabhängig, direkt mit dem Internetanbieter zu lösen/zu verhandeln.

  7. 7. Das GO4YU- Dienstleistungsangebot befindet sich auf unserer Website www.mtel.global und enthält mehrere Abonnementpakete (Tarife), abhängig von der Anzahl der Abonnementmonate, der Nutzungsart, der Anzahl der unterstützten Geräte, der Anzahl der zusätzlichen Dienstleistungen/der Funktionalität der Dienstleistungen usw. Je nach Territorium können die Preise und die Währung für die Dienstleistung sowie die Höhe der anfallenden Steuern variieren.

  8. Die GO4YU behält sich das Recht vor, das Abonnementpaket, das Angebot mit der Preisliste einschließlich Änderungen der Gebühren darin sowie Änderungen des Programminhalts auf einem bestimmten Territorium usw. zu ändern. Der Nutzer bestätigt, dass er sich durch die Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen voll und ganz der Tatsache bewusst ist, dass bestimmte Multimedia- / Programminhalte von dem Territorium, von dem aus er auf die Dienstleistung zugegriffen hat (bestimmte Inhalte sind nicht auf jedem Territorium der Erbringung von Dienstleistungen verfügbar, und der Nutzer wird automatisch mit der Version der Dienstleistung verbunden, die auf dem Territorium, von dem aus er darauf zugegriffen hat) abhängen, sowie im Allgemeinen, dass die GO4YU nicht für die gesamte Dauer des Abonnements garantieren kann, dass derselbe Inhalt jederzeit innerhalb der Dienstleistungen verfügbar ist, da er Eigentum Dritter ist und dem Urheberrecht und den verwandten Rechten, sowie Vertragsbeziehungen, welche die Verfügbarkeit von Inhalten ganz oder teilweise regeln, unterliegt. Der Nutzer kann nicht auf Inhalte auf einem anderen Territorium zugreifen, indem er VPN-Verbindungen nützen würde, womit er seine IP-Adresse ändert; daher ist es nicht zulässig.

  9. Sie können Nutzer werden, indem Sie über unseren Internet -Shop bei verbindlicher Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen bestellen und das Formular mit allen erforderlichen Informationen ausfüllen, unser Kundendienst anrufen oder unsere Geschäftsräume oder Vertreter / Vertriebshändler auf bestimmten Territorien, in denen die Dienstleistung im Handel erhältlich ist, besuchen. Die Dienstleistung hat eine begrenzte Nutzungsdauer und basiert auf einem Abonnement.

  10. Wir behalten uns das Recht vor, frei zu entscheiden, ob wir Ihre Bestellung bzw. eine Begründung der Abonnentenbeziehung annehmen oder ablehnen, worüber wir Sie rechtzeitig informieren werden.

  11. Die interessierte Person, die Nutzer werden möchte, muss 18 Jahre alt sein. Minderjährige können keine Abonnementbeziehung mit der GO4YU aufbauen und können die Dienstleistung nur unter Aufsicht von Erwachsenen nutzen, wenn sie einen Haushalt mit dem Nutzer teilen.

  12. Der Nutzer kann die Dienstleistung für den in dem von ihm ausgewählten Paket festgelegten Zeitraum nutzen, mit der Gültigkeit ab dem Zeitpunkt des Kaufs bzw. ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Geräts, wenn der Nutzer zusätzlich zur Dienstleistung das STB-Gerät gekauft hat.

  13. Der Nutzer hat auch die Möglichkeit, vor Ablauf des vorhandenen Pakets ein neues größeres Paket zu kaufen. In dem genannten Falle kann der Nutzer die Vorteile des größeren Paket sofort nutzen und die Gültigkeitsdauer des größeren Pakets verlängert sich entsprechend der verbleibenden nicht ausgenutzten Zeit des kleineren, zuvor verwendeten Pakets, berechnet im Verhältnis zum monatlichen Abonnementpreis des neu gekauften größeren Pakets. Während der Dauer des gekauften Pakets ist es nicht möglich, ein kleineres Paket von Dienstleistungen zu kaufen, sondern wird dies erst nach Ablauf des vorhandenen Dienstleistungspakets möglich sein. Der Nutzer hat die Möglichkeit, vor Ablauf des vorhandenen Pakets ein zusätzliches STB-Gerät gemäß Preisliste zu erwerben.

  14. Die GO4YU kann auch zusätzliche Dienstleistungen / Funktionen zur Nutzung durch den Nutzer mit oder ohne Zahlung zusätzlicher Gebühren anbieten, worüber Sie Informationen im GO4YU - Portal in dem Angebot und der Preisliste finden können. Zusätzliche Dienstleistungen wie zeitversetztes Fernsehen, elektronischer Programmführer usw. hängen von TV-Unternehmen ab, die das Anzeigen von Inhalten auf diese Weise bereitstellen / ermöglichen, sodass GO4YU nicht für die Richtigkeit der Daten oder die Unfähigkeit, einzelne Inhalte innerhalb derselben zu verfolgen, verantwortlich ist.

  15. Die Nutzung der Dienstleistungen ist nur über STB-Geräte möglich, die von GO4YU angeboten werden, oder über Anwendungen auf Smart-TVs oder Mobilgeräten mit Android- oder iOS - Betriebssystem. Der Nutzer kann ein STB-Gerät über die GO4YU erwerben. Die gelieferten Geräte sind vorprogrammiert und der Nutzer erhält Anweisungen zur Verwendung und Installation in Serbisch, Deutsch oder Englisch.

  16. Die Dienstleistungen und STB-Geräte können über das Internetportal www.mtel.global, direkt in autorisierten GO4YU - Verkaufsstellen oder über autorisierte Vertriebshändler und Vertreter an Verkaufsstellen oder vor Ort erworben werden. Die Anwendung kann auch kostenlos über Google Play oder den App Store sowie über den Samsung Smart Hub und den LG Content Store für Smart TV heruntergeladen werden.

  17. Die Aktivierung des gelieferten STB-Geräts erfolgt nach dem Anschließen an die Stromversorgung und durch das Herstellen der Internetverbindung und ab diesem Zeitpunkt beginnt die Abonnementdauer / Abonnementgültigkeit. Nach dem Herunterladen und Installieren der Anwendung haben alle Nutzer die Möglichkeit, bestimmte Fernsehkanäle im Rahmen der Anwendung 15 Tage lang (Aktionszeitraum) kostenlos anzusehen. Nach Ablauf des Aktionszeitraums haben Nutzer die Möglichkeit, eines der angebotenen Pakete der Dienstlastungen zu erwerben.

  18. Der Nutzer ist für Anschließen seines STB-Gerätes an sein Fernsehgerät verantwortlich, und auch für Installieren der Anwendung auf seinem Smartphone, Tablet oder Smart - TV - Gerät. Der Nutzer hat die Installation gemäß den Anweisungen, die auch auf dem Portal www.mtel.global im Abschnitt Support verfügbar sind, durchzuführen.

  19. Die Anwendung für Smartphones und Tablets verwendet den Push-Benachrichtigungsdienst, dessen Anbieter ein Dritter ist, der dazu dient, über die Dauer und den Ablauf des vom Nutzer ausgewählten Pakets / Abonnements sowie über andere Benachrichtigungen, die in engem Zusammenhang mit der Verwendung der Anwendung stehen, zu informieren. Beim Wechsel des Geräts, auf dem der Nutzer das Paket / Abonnement aktiviert hat, wird dem Nutzer ermöglicht, nach dem Einloggen auf der neu installierten Anwendung (auf dem neuen Gerät) dasselbe Paket weiter zu verwenden. Es besteht keine Möglichkeit, das Paket / Abonnement zu pausieren. Dementsprechend läuft das Abonnement auf dem Nutzerkonto ständig und wird während des Gerätewechsels durch den Nutzer nicht pausiert.

  20. Der Nutzer nimmt ausdrücklich an, dass die Dienstleistung für nicht gewerbliche Zwecke für seine eigenen Bedürfnisse bestimmt ist und nicht außerhalb des Haushalts des Nutzers abgetreten oder geteilt werden darf. Während der Laufzeit Ihres Abonnements garantieren wir Ihnen ein beschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, auf die Dienstleistung zuzugreifen und Multimedia-Inhalte innerhalb der Dienstleistung anzuzeigen. Es ist nicht gestattet, die Dienstleistung ganz oder teilweise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

  21. Wenn die Dienstleistung auf dem Territorium des Wohnsitzes des Nutzers nicht im Handel erhältlich ist, empfehlen wir, dass Sie nicht versuchen, die Dienstleistung zu kaufen und das Abonnement über einen beliebigen GO4YU- Vertriebskanal zu bezahlen, andernfalls sind wir nicht für das vorstehend Angeführte verantwortlich.

  22. Bei der Bestellung sollte der Nutzer das Paket, das er abonnieren möchte, auswählen. Außerdem ist es erforderlich, alle Informationen einzureichen, um die Bestellung sowohl über den Internet-Shop als auch Bestellungen / den Abschluss eines Vertragsverhältnisses über andere Vertriebskanäle zu bearbeiten. Es geht um alle gültigen Identifikationsdaten wie: Vorname und Nachname, Land des Wohnsitzes und Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Lieferadresse (falls das STB-Gerät bestellt wurde).

  23. Die personenbezogenen Daten des Nutzers werden ausschließlich zum Zwecke der Auftragsabwicklung und zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen verwendet. Weitere Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Verwendung von Daten können Sie dem Dokument Datenschutzrichtlinie, das Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen ist, entnehmen.

  24. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass die GO4YU seine Basisdaten, Kontakt- und Verkehrsdaten sowie andere personenbezogene Daten für bestimmte Angebote, Dienstleistungen und zusätzliche Dienstleistungen sowie für ein personalisiertes Angebot von Produkten oder Dienstleistungen aus dem GO4YU - Angebot verwendet. Der Nutzer kann die Zustimmung jederzeit widerrufen.

  25. Die GO4YU löscht die Basisdaten des Nutzers nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und spätestens nach Beendigung aller gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufbewahrung der auf GO4YU anwendbaren Daten nach dem Hauptsitz des Unternehmens. Die GO4YU löscht die Kontakt- und Verkehrsdaten des Nutzers unmittelbar nach der Überweisung von Geld und wenn innerhalb von drei Monaten keine schriftlichen Einwände auf die Zahlung vorliegen. Die GO4YU löscht die Daten des Nutzers nicht, wenn eine Beschwerde rechtzeitig eingelegt wird, innerhalb der Frist, in der die Anfechtung der Berechnung gesetzlich möglich ist, wenn die Rechnung nicht beglichen wurde, innerhalb der Frist, in der das Recht auf Einziehung ausgeübt werden kann oder bis zur endgültigen Entscheidung, wenn ein Verfahren zur Höhe der Einziehung eingeleitet wurde.

  26. Die GO4YU bewahrt weder Kreditkarteninformationen auf noch leitet diese an Dritte weiter, da GO4YU grundsätzlich keinen Zugriff auf diese Daten hat.

  27. Die GO4YU behält sich das Recht vor, die Kreditwürdigkeit und gegebenenfalls die Bonität, wenn zutreffend, zu überprüfen.

  28. Der Nutzer verpflichtet sich, aktualisierte Daten jederzeit zu übermitteln. Falsche oder veraltete Daten gelten als ausschließliches Verschulden des Nutzers.

  29. Der Nutzer wählt je nach Territorium seines Wohnsitzes die verfügbare Zahlungsart.

  30. Der Nutzer hat alle mit der Einziehung von Forderungen verbundenen Kosten zu tragen.

  31. Für die Nutzer wird die Berechnung der anfallenden Steuer bei der Registrierung angegeben, sobald der anfallende Steuersatz nach dem Wohnort des Nutzers berechnet wird.

  32. Bei Vertragsabschluss stellt die GO4YU eine Rechnung in Höhe des Angebotspreises zusammen mit der berechneten Steuer aus. Die Lieferung erfolgt erst nach Zahlung des festgelegten Angebotspreises für das ausgewählte Leistungspaket mit oder ohne STB-Gerät. Wenn der Nutzer nachträglich Änderungen veranlasst, wird ihm ein zusätzliches Engagement in Rechnung gestellt. Die Frist für die Zahlung der Rechnung ist sofort nach Erhalt der Rechnung, und die Ausrüstung (STB-Gerät) wird nach Zahlungseingang des festgesetzten Preisbetrags geliefert. Die Ausrüstung wird von GO4YU über lokale Postunternehmen oder Kurierdienste verschickt. Der Versand der Ausrüstung erfolgt auf Kosten und Verantwortung des Nutzers. Die Transportkosten sind im endgültigen Angebotspreis enthalten. Die Lieferung erfolgt an die vom Nutzer angegebene Adresse. Wenn auf bestimmten Territorien Möglichkeiten bestehen, kann der Nutzer die Geräte selbständig an autorisierten Verkaufsstellen oder bei Vertriebshändlern / Vertretern abholen, worüber der Nutzer rechtzeitig informiert wird.

  33. Die Rechnung wird in schriftlicher oder elektronischer Form ausgestellt, durch die Versendung an die E-Mail-Adresse oder per Post bzw. Ausstellung an einer autorisierten Verkaufsstelle. Über den Ablauf des Pakets / Abonnements kann der Nutzer per SMS, E-Mail oder über die Anwendung, über die er die Die Dienstleistung nutzt, informiert werden.

  34. Beim Versand der gekauften Ausrüstung geht das Risiko eines versehentlichen Verlusts oder einer versehentlichen Beschädigung der Ware auf den Spediteur, den Be- und Abladedienst oder eine andere Person oder Organisation über, die für die Lieferung verantwortlich ist. Wenn der Nutzer die Ausrüstung zu spät abholt, gilt die Ausrüstung weiterhin als geliefert. Wenn der Nutzer das Gerät nicht abholt und dieses an die GO4YU zurückgesendet wird, trägt der Nutzer die Kosten für das erneute Senden.

  35. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Übernahme die Ausrüstung auf mögliche Schäden zu prüfen und diese unverzüglich schriftlich an GO4YU zu melden. Andernfalls verliert er das Recht auf Gewährleistung.

  36. Für STB-Geräte bieten wir eine Gewährleistung von 1 Jahr ab Kaufdatum.

  37. Die GO4YU wird selbst oder durch einen Partner alle Mängel an der Ausrüstung beseitigen, mit Ausnahme derjenigen, die durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Nutzers auftreten. Wenn die Ausrüstung aufgrund eines Fabrikfehlers oder einer Beschädigung beim Transport nicht funktioniert, wird sie ohne Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes repariert oder durch eine neue ersetzt. Wenn ein Fehler oder eine Beschädigung durch das Verschulden des Nutzers auftritt, ist er verpflichtet, das Entgelt für ein neues STB-Gerät gemäß der gültigen Preisliste zu zahlen. Die Frist für die Instandsetzung der Ausrüstung beträgt 30 Tage; während der Reparatur kann der Nutzer die Dienstleistung über die Anwendung nutzen. Die Zustellung von STB-Geräten an den autorisierten Dienst sowie die Kosten für die Rücksendung der Ausrüstung, wenn sich herausstellt, dass die Beanstandung unbegründet war, werden vom Nutzer bezahlt.

  38. Im Falle eines Fernkaufs kann der Nutzer innerhalb von 14 Tagen das STB-Gerät zurückgeben, wenn er nicht zufrieden ist. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ausrüstung. zu laufen. Die Annahme der Lieferung gilt auch dann, wenn die Ausrüstung von einem vom Nutzer ermächtigten Dritten übernommen wird. Bei dieser Gelegenheit werden ihm der Kaufpreis des Geräts und der Standardpreis für übliche Sendungen zurückerstattet. Etwaige zusätzliche Kosten für die Lieferung der Ausrüstung werden vom Nutzer getragen. Er kann die Ausrüstung durch die Verwendung der möglichen Versandarten zurücksenden. Die Ausrüstung muss so zurückgesendet werden, dass kein Wertverlust auftritt. Andernfalls behält sich die GO4YU das Recht vor, das zurückzuzahlende Geld um den Wertverlust zu reduzieren.

  39. Wenn im Falle eines Fernkaufs die Ausrüstung aufgrund von Unzufriedenheit des Kunden innerhalb von 14 Tagen zurück gesendet wird, erstattet die GO4YU das Geld unverzüglich zurück und zwar innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Rücksendung des STB-Geräts. Die Rückerstattung des Geldes erfolgt auf dieselbe Art und Weise wie beim Kauf, es sei denn, dies ist nicht möglich. Der Nutzer wird darüber informiert.

  40. Sie können die Dienstleistung jederzeit kündigen und haben weiterhin Zugriff auf die Dienstleistung, bis Ihr bezahltes Abonnement ablaufen ist. In diesem Fall unterliegt das mit zur Dienstleistung mitgekaufte STB-Gerät keiner Rückgabeverpflichtung. Soweit gesetzlich zulässig, unterliegt das bezahlte Abonnement nicht der Rückerstattungspflicht und wir gewähren keine Rückerstattung oder Kreditierung für teilweise bezahltes Abonnement oder für das Nichtanzeigen von Inhalten innerhalb der Dienstleistung.

  41. Die GO4YU kann in den folgenden Fällen die Nutzung der Dienstleistungen durch den Nutzer ohne Rückerstattung oder Entschädigung einstellen oder einschränken:

    1. wenn der Nutzer die Dienstleistungen entgegen den in diesen Allgemeinen Bedingungen angegebenen Rechten nutzt (z. B. Ermöglichung der Nutzung der Dienstleistung durch eine nicht befugte Person, Bereitstellung der Dienstleistungen für die Öffentlichkeit, unbefugte Verbreitung der Dienstleistungen ganz oder teilweise, Aufnahme, Vervielfältigung, Einziehung, Verwendung einer VPN-Verbindung usw.),

    2. wenn er Störungen im Netzwerk verursacht, den Betrieb der Dienstleistungen oder Ausrüstung und des GO4YU - Netzwerkes gefährdet, die Dienstleistung ganz oder teilweise betrügerisch nutzt,

    3. wenn der Nutzer eine schädliche Aktivität, die durch positive gesetzliche Bestimmungen untersagt ist, begeht. Dies gilt insbesondere für die unbefugte Verbreitung der Dienstleistungen, ganz oder teilweise.

    4. wenn Sie irgendwelche Software erstellen, verwenden, verfügbar machen oder vertreiben, die die Dienstleistungen in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder in irgendeiner Weise mit den Geräten kommunizieren kann - einschließlich jedoch ohne darauf beschränkt zu sein - der nicht autorisierten Programme von Drittanbietern, die eine Kommunikation mit GO4YU oder Partnern und GO4YU- Servicen abfangen und imitieren und / oder eines nicht autorisierten Programms der Drittanbieter, die Informationen über GO4YU - Dienste sammeln und Daten aufbewahren,

    5. wenn Sie irgendwelche Aktivitäten ausführen, die Interferenzen oder Störung von den Diensten darstellen, einschließlich Eingabe oder Einfügen von Code, Ändern von Software, Verwenden von Software, die unsere Software nachahmt, Emulieren von Protokollen, Erstellen und Verwenden von privaten Servern oder ähnlichen Diensten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen, einschließlich Abfangen und Datenerfassung, sogenannte Data - Mining - Aktivitäten, durch Verwendung von nicht autorisierten Softwaren und Programmen. Versuchen Sie auch nicht, auf Teile der Dienstleistung oder auf Server zu zugreifen, die von uns nicht öffentlich zugänglich gemacht wurden.

    6. wenn Sie irgendwelche Aktivitäten im Zusammenhang mit der Installation von Dateien ausführen, die schädlichen Code, Viren, "Trojaner" usw. enthalten, einschließlich absichtlich beschädigter Dateien oder anderer Dateien, die Malware enthalten, die in irgendeiner Weise den Dienstleistungsbetrieb beschädigen oder stören können;

    7. wenn Sie irgendwelche Aktivitäten ausführen, die die Rechte Dritter in Bezug auf geistiges Eigentum, Datenschutz, Publizität oder andere Rechte verletzen oder beeinträchtigen könnten;

    8. wenn Sie unbefugte Werbung, fördernde oder kommerzielle Kommunikation, Ausübung von Handelsaktivitäten und / oder Verkäufen betreiben

    9. wenn Sie schädliche oder nicht autorisierte Software übertragen;

    10. wenn Sie irgendwelche Handlung ausführen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und anderen Rechtsakten verboten ist.

    11. wenn Sie irgendwelche Handlung ausführen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und anderen Rechtsakten verboten ist.

  42. Falls zutreffend, wenn der Nutzer den Vertrag während der Nutzung oder während des Zeitraums, in dem er das Sonderangebot der GO4YU genutzt hat, kündigt bzw. auflöst, ist der Nutzer damit einverstanden, dass er keinen Rabatt, den er zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gehabt hat, mehr erhalten kann und ist verpflichtet, zusätzlich zu Zahlungsrückständen und ausstehenden Verpflichtungen auch die Differenz für den erhaltenen Rabatt in Bezug auf die Standardpaketpreise und die Höhe der verbleibenden monatlichen Gebühren bis zum Ende des vereinbarten Zeitraums auszuzahlen. Der Zugriff auf die Dienstleistung wird ihm bis zum Ablauf des augenblicklich bezahlten Abonnements gewährt. Die Kündigung durch den Nutzer kann in schriftlicher / elektronischer Form an unseren Kundendienst erfolgen.

  43. Die Dienstleistung ist als OTT - TV - Dienstleistung zur Verbreitung interaktiver Multimedia-Inhalte (Fernsehprogramm, Rundfunkprogramm, andere Audio- / Video- / Text- / Grafikinhalte und interaktive Dienste), die über eine Internetverbindung (andere Internetanbieter) bereitgestellt werden, definiert. Interaktive Multimedia-Inhalte können Video-, Audio- oder Bildaufnahmen sein, deren Inhalt von den Sendern der Inhalte (Programme) bestimmt wird. Die Rolle von GO4YU ist bei der Übertragung von Inhalten an den Nutzer vermittelnd. Auf dieser Grundlage kann die GO4YU nicht für die über die Dienstleistung übertragenen Inhalte verantwortlich gemacht werden. Bei der Produktion bestimmter Inhalte, Ausstrahlungs- oder Kaufrechte regeln Fernsehunternehmen rechtliche Fragen / Urheberrechte und verwandte Rechte für die Territorien, auf denen die Inhalte ausgestrahlt werden. Die GO4YU ist verpflichtet, alle Sendungen zu verschleiern oder alle Inhalte aus dem Angebot von Fernseh- und Radiokanälen zu entfernen, für die die Fernseh- und Radiounternehmen Informationen, dass sie aus rechtlich gültigen Gründen nicht ganz oder teilweise erneut ausgestrahlt werden können, ihm liefern, so dass die GO4YU nicht für die Unmöglichkeit erneuter Übertragung eines bestimmten Inhalts verantwortlich ist. Das Angebot von Fernseh- und Radiokanälen im Angebot der Dienstleistung unterliegt der Änderung und gemäß den gegenseitig geltenden Verträgen des Rechteinhabers von Inhalten und der GO4YU, so dass die GO4YU im Falle der Beseitigung einzelner Fernseh- und Radiokanäle aus dem Angebot während des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzern in keinem Fall für das oben Angeführte verantwortlich werden kann und dies bedeutet nicht, dass eine Verletzung der Rechte und Pflichten zwischen der GO4YU und dem Nutzer vorliegt.

  44. Der Nutzer nimmt gemäß dem in dem vorherigen Punkt 43 dieser Allgemeinen Bedingungen beschriebenen Fall an, dass einer der Inhalte möglicherweise unterbrochen werden kann oder ganz oder teilweise nicht verfügbar ist und dass diese Situationen den Nutzer nicht zur Rückerstattung oder Kompensation berechtigen. Der Nutzer ist alleinig gegenüber der GO4YU, anderen Nutzern und Dritten verantwortlich, die durch Missbrauch des Nutzers bei der Nutzung der Dienstleistung Schaden erleiden.

  45. Da alle Inhalte im Rahmen der Dienstleistung geschützt sind, ist jegliche Aufnahme, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verbreitung oder sonstige Verwertung der Inhalte untersagt, außer für die in diesen Allgemeinen Bedingungen genehmigten Zwecke. In diesem Sinne wird jeder Missbrauch durch eine Entschädigung für jeden einzelnen Fall einer nicht autorisierten Nutzung sowie für jeden einzelnen Fall der Verbreitung unabhängig von der verwendeten Technologie sowie für jede einzelne gewerbliche Nutzung von Inhalten sanktioniert, was nicht nur die Kündigung des Abonnentenverhältnisses zum Nutzer zur Folge hat, sondern zur Entschädigung für indirekte und direkte Schäden, die sich aus solchen illegalen Handlungen ergeben, berechtigt.

  46. Die Zahlung von Schadensersatz an die GO4YU befreit nicht von der Zahlung des Schadensersatzes an die Inhaber von Urheberrechten und verwandten Werken, Rechten geistigen Eigentums im Zusammenhang mit dem Missbrauch der Dienstleistung, der Ausrüstung oder der Anwendungen. Der Nutzer ist verpflichtet, die GO4YU zu schützen und von der Haftung für alle schädlichen Folgen freizustellen, die sich aus der Verletzung und dem Missbrauch von Rechten oder unbefugtem Verhalten des Nutzers entgegen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ergeben können.

  47. Der Zugriff auf und die Nutzung der Dienstleistung erfolgt kontinuierlich, außer bei zeitweiligen geplanten Wartungen, Reparaturen, Aktualisierungen von Softwarekomponenten des Systems und des Servers (über die Sie in angemessener Weise rechtzeitig informiert werden) oder außergewöhnlichen ungeplanten Unterbrechungen oder Störungen und Unterbrechungen, die durch außerhalb der Kontrolle von GO4YU liegenden Ereignisse verursacht werden, einschließlich höherer Gewalt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

  48. Wir sind nicht verantwortlich für die Internetverbindung, Geräteanschluss und die technischen Merkmale des Internetanbieters und der Nutzer ist sich darüber einig, dass bei der Kommunikation mit GO4YU- Servern, Probleme und/oder Fehlfunktionen unabhängig von der angegebenen Geschwindigkeit seiner Internetverbindung auftreten können.

  49. Wir sind nicht für Plattformen von Drittanbietern zur Nutzung der Dienstleistung über die Anwendung auf verschiedenen Geräten (Smart TV, Mobilgeräten oder einem anderen Gerät mit eigener Softwareumgebung und Internetverbindung) verantwortlich. Diese Plattformen haben ihre eigenen Nutzungsbedingungen und ihre eigene Verantwortung für ihre Nutzung, so dass wir Ihnen empfehlen, sich mit diesen Dokumenten vertraut zu machen, bevor Sie die Dienstleistung bestellen oder mit deren Nutzung beginnen.

  50. Der Nutzer ist verpflichtet, innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Datum der Rechnungsstellung eine Beschwerde / einen Einspruch gegen die ausgestellten Rechnungen einzureichen, andernfalls gilt der Anspruch als deklarativ anerkannt. Wenn der Nutzer innerhalb von drei (3) Monaten nach Eingang der Rechnung keinen Einspruch einlegt, gilt dies als Annahme ihrer Richtigkeit; Eine solche Anerkennung schließt die gerichtliche Anfechtung nicht aus.

  51. Wir behalten uns alle Rechte vor, die wir Ihnen in diesen Allgemeinen Bedingungen nicht ausdrücklich gewährleistet haben.

  52. Dieser Vertrag mit dem Nutzer gewährt keine Rechte an Dritte, und Sie als Nutzer dürfen keine Ihrer Rechte oder Pflichten übertragen, abtreten, verpfänden, verkaufen, unterlizenzieren oder die durch diese Allgemeinen Bedingungen gewährleisteten Rechte auf andere Weise an Dritte, Organisationen oder Entität übertragen.

  53. Wir können unsere Rechte und Pflichten ohne Beschränkungen an Dritte übertragen. Dies kann beispielsweise im Falle eines Kontrollwechsels oder gesetzlich geschehen.

  54. Wir behalten uns alle Rechte an und in Verbindung mit den Dienstleistungen, einschließlich der Anwendung, vor, wie, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, den Namen, jedwedes Urheberrecht und verwandte Rechte, Rechte am geistigen Eigentum usw.

  55. Unsere Dienstleistungen werden in dem so genannten Zustand wie gesehen ("wie sie sind") und "wie verfügbar", erbracht und wir garantieren nicht, dass sie jederzeit absolut sicher sein werden und einwandfrei funktionieren werden. In dem gesetzlich zugelassenen Maße verzichten wir auf alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen, einschließlich implizierter Garantien, Eignung für einen bestimmten zusätzlichen Zweck und Anwendung, einschließlich gewerblicher und dergleichen. Wir sind nicht verantwortlich für entgangenen Gewinn, Einkommen, Informationen, Daten, zufällige, besondere, indirekte, direkte usw. Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bedingungen in irgendeiner Weise ergeben oder die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen wie dem Herunterladen, Installieren oder Verwenden der Software entstehen können, und selbst wenn zur Löschung der Inhalte, Informationen oder Profile in irgendeiner Weise kommt, sowie Nutzung der Dienstleistungen durch den Nutzer, einschließlich, jedoch ohne darauf beschränkt zu sein des Verlustes oder Haftung, die sich aus oder in Verbindung mit: a) einem Softwarefehler in Verbindung mit der Software zur Erbringung der Dienstleistungen; b) durch die Verletzung der Rechte Dritter durch den Nutzer; c) Nichtlieferung von Daten, fehlerhafte Übermittlung von Daten oder unbefugter Zugriff auf die Übermittlung von Daten; d) Mängel an Software oder Inhalten sowie Verbreitung von Mängeln durch Software oder Inhalte; e) Verwendung oder Missbrauch des persönlichen Geräts oder der Softwareanwendungen die sich auf dem Gerät des Nutzers befinden, ergeben. Das einzige Rechtsmittel für die aufgeführten Fälle ist die Beendigung der Nutzung der Dienstleistungen.

  56. Im nach positiven Rechtsvorschriften maximal zulässigen Masse haften wir dem Nutzer nicht für indirekte, unbeabsichtigte, Sonder- und Folgeschäden oder Verluste oder entgangenen Gewinn, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder diesen Allgemeinen Bedingungen ergeben.

  57. Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, uns und unsere verbundenen Personen, Aktionäre, Zweigstellen, Niederlassungen, Angestellte, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Vertreter und Berater von und gegen alle Verluste, Verpflichtungen und Forderungen (einschließlich der Forderungen ohne gerichtliches oder böswilliges Urteil) und Ansprüche, Schäden oder Kosten, Ursachen von Handlungen, Streitigkeiten, Verfahren, Urteile, Belohnungen, Vollstreckungen und Pfandrechte, einschließlich der Gebühren und angemessener Anwaltskosten im Zusammenhang mit oder aus der Verwendung, Installation oder Übernahme und Nutzung der Dienstleistungen durch den Nutzer oder Verletzung dieser Allgemeinen Bedingungen durch den Nutzer, freizustellen, zu entschädigen, zu verteidigen und zu schützen.

  58. Für alle weiteren Informationen, Ansprüche, alle Fragen und Bedenken bezüglich der Nutzung der Dienstleistungen kann sich der Nutzer an unseren Kundendienst wenden. Die GO4YU stellt den Kundendienst allen Dienstleistungsnutzern zur Verfügung. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Kundendienst die Störung innerhalb einer angemessenen Frist (nicht länger als 24 Stunden nach dem Auftreten) zu melden.

  59. Die Unterstützung bei der Nutzung der Dienstleistungen steht dem Nutzer unter der E-Mail-Adresse support@mtel.global oder telefonisch beim Kundendienst unter 076-80-50-100 zur Verfügung (diese Nummer kann unter der Nummerierung des Nutzers der MTEL Homephone - Dienstleistung und der MTEL Calling - Dienstleistung sowie von Mobil- und Festnetznummern des Telekom Srbija ad Beograd - Netzes) + 49-231-992-176-00 angerufen werden (zum Preis eines Ortsgesprächs, wenn das Gespräch aus Deutschland erfolgt), + 41-435-777-000 (zum Preis eines Ortsgesprächs, wenn der Anruf aus der Schweiz getätigt wird), + 44-330-777-22-07 (zum Preis eines Ortsgesprächs, wenn der Anruf aus dem Vereinigten Königreich erfolgt), + 42-023-409-47-44 (zum Preis eines Ortsgesprächs, wenn der Anruf aus der Tschechischen Republik getätigt wird), + 46-812-163-030 (zum Preis eines Ortsgesprächs, wenn der Anruf aus Schweden erfolgt), + 33-188-59-97-73 (zum Preis eines Ortsgesprächs, wenn der Anruf aus Frankreich erfolgt), + 43-720-828-008 (zum Preis eines Ortsgesprächs, wenn der Anruf aus Österreich erfolgt) sowie über die Option Online-Chat auf dem Portal www.mtel.global. Der Anruf unter der Nummer 076-80-50-100 ist vom MTEL 076-Netzwerk kostenlos.

  60. Ideen, Suggestionen, Kommentare, Vorschläge zur Verbesserung von GO4YU - Produkten und / oder -Dienstleistungen, Namen von GO4YU - Produkten und / oder -Dienstleistungen, Werbemöglichkeiten sowie Entwicklung neuer Produkte und / oder Dienstleistungen (im Folgenden: Feedback), die vom Nutzer über die Anwendung oder Webportale an GO4YU soziale Netzwerk-Seiten oder auf andere Weise gesendet werden, stellen keine Vertrauensinformationen dar und die GO4YU hat das uneingeschränkte Recht, das Feedback unbegrenzt zu nutzen, ohne den Nutzer oder andere Personen entschädigen zu müssen.

  61. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden von den Vertragsparteien im Einvernehmen und gütlich beigelegt, und wenn dies nicht möglich sein wird, gilt als zuständig das sachlich und örtlich zuständige Gericht für GO4YU (Wien, Österreich).

  62. Diese Allgemeinen Bedingungen werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen Österreichs ausgelegt. Die Allgemeinen Bedingungen schränken Ihre Verbraucherschutzrechte, die gemäß den geltenden Gesetzen des Wohngebiets des Nutzers gewährt werden, nicht ein

  63. Im Falle, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen von der zuständigen Behörde für unwirksam oder unanwendbar erklärt wird, wird sie durch eine wirksame und anwendbare Bestimmung ersetzt, die nach deren Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am besten entspricht, und der Rest der Bestimmungen bleibt in vollem Umfang in Kraft. Wenn die unanwendbare Bestimmung nicht durch eine andere Bestimmung ersetzt werden kann, hat dies keine Auswirkungen auf die Gültigkeit und Anwendbarkeit anderer Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen.

  64. Diese Allgemeinen Bedingungen sind ab dem Tag ihrer Unterzeichnung durch den Nutzer, beziehungsweise durch Klicken auf das Kästchen beim Online-Kauf rechtswirksam.

  65. Die neueste Version: 12.10.2020

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR TELEKOMMUNIKATIONSLEISTUNGEN MTEL AUSTRIA GmbH

Gültig für neu abgeschlossene Verträge sowie Vertragsverlängerungen ab 01.11.2019.

INHALT

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
  2. VERTRAGSVERHÄLTNIS UND VERTRAGSPARTEIEN
  3. VERTRAGSÜBERNAHME
  4. SICHERHEITSLEISTUNGEN, VORAUSZAHLUNG UND LEISTUNGSEINSCHRÄNKUNG
  5. LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND NETZVERFÜGBARKEIT
  6. BEHEBUNG DER ANSCHLUSSSTÖRUNGEN
  7. SIM – KARTEN, CODES & ENDGERÄTE
  8. DATENSCHUTZ
  9. MISSBRÄUCHLICHE VERWENDUNG
  10. ANZEIGE & INFORMATIONEN
  11. SICHERHEITSMASSNAHMEN
  12. TELEFONNUMMER
  13. TELEFONBUCH
  14. NOTRUF-SERVICE
  15. DIENSTLEISTUNGEN ANDERER ANBIETER
  16. AUFRECHNUNGS- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
  17. HAFTUNG
  18. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  19. RECHNUNGSEINWENDUNGEN
  20. VORÜBERGEHENDE SPERRE DER LEISTUNGEN
  21. VERTRAGSBEENDIGUNG
  22. ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
  23. VERTRAGSÄNDERUNGEN
  24. RUFNUMMERMITNAHME
  25. ANWENDBARES RECHT
  26. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, STREITBEILEGUNG
  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    MTEL Austria GmbH, Ausstellungsstraße 50, 1020 Wien, Österreich, erbringt Telekommunikationsdienstleistungen und damit zusammenhängende Dienstleistungen auf folgender Grundlage:

    • Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG)
    • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (MTEL AGB)
    • Leistungsbeschreibungen, mit welchen MTEL-Dienstleistungen definiert werden, und die Bestandteil dieser MTEL AGB sind
    • Entgeltbestimmungen
    • allfällige (schriftliche) Einzelvereinbarungen.

    Diese Entgeltbestimmungen sind auf unserer Webseite www.mtel.at, an unseren Verkaufsstellen und bei unseren Vermittlern erhältlich.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen sowie

  2. VERTRAGSVERHÄLTNIS UND VERTRAGSPARTEIEN

    1. Die Benutzer von MTEL-Dienstleistungen (Kunden) im Rahmen dieser MTEL AGB können natürliche oder juristische Personen sein.

    2. Der Vertrag kommt zustande, wenn

      • der Kunde einen vollständigen und ordnungsgemäßen Antrag auf Abschluss eines Vertrags stellt (Angebot) und
      • MTEL das Angebot durch Aktivierung der Dienstleistungen annimt.
    3. MTEL kann die Angaben des Kunden prüfen. Dieser ist verpflichtet, MTEL Nachweise für seine Identität (Personalausweis, Reisepass) sowie den Wohnsitz (Meldezettel) vorzulegen. Im Fall einer schriftlichen Einzugsermächtigung/Ermächtigung zur Kontobelastung ist eine EU-Bankverbindung bekannt zu geben. Wenn der Kunde eine juristische Person ist, sind die Firmenunterlagen vorzulegen (Firmenbuchauszug, Gewerbeberechtigung etc. Darüber hinaus kann MTEL eine Adresse für die Zustellung von Schriftstücken im Inland verlangen.

      Der Kunde kann für die Begründung des Vertragsverhältnisses auch eine Vollmacht ausstellen. Rechte und Pflichten in Bezug auf die Erbringung/Nutzung von Leistungen von MTEL werden in einem solchen Fall erst mit Zustellung einer gültigen Vollmacht wirksam.

    4. MTEL kann den Antrag auf Abschluss eines Vertrags ablehnen, wobei MTEL den Kunden darüber informieren wird, wenn:

      • a. der Kunde im Zeitpunkt der Antragstellung mit Zahlungen im Rückstand ist,
      • b. MTEL den Vertrag mit dem Kunden wegen einer Verletzung von Vertragspflichten gekündigt hat,
      • c. ein begründeter Verdacht besteht, dass die Angaben über die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit und/oder die vorgelegte Vollmacht/Ermächtigung unrichtig oder unvollständig sind,
      • d. ein begründeter Verdacht besteht, dass Dienstleistungen von MTEL missbräulich verwendet werden,
      • e. wenn das Anbeiten von Leistungen für diesen Kunden für MTEL mit angemessenem technischen Aufwand nicht möglich ist,
      • f. der Kunde keine entsprechende Sicherheitsleistung gemäß Punkt 4 dieser MTEL AGB erlegt,
      • g. keine Ermächtigung zur Kontobelastung bzw. Einzugsermächtigung vorgelegt wird und/oder keine EU Bankverbindung besteht.
    5. MTEL kann die Annahme des Angebots und/oder den Leistungsumfang (z.B. Roaming, internationale Anrufe, Mehrwertdienste) von einer Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung gemäss Punkt 4 dieser MTEL AGB abhängig machen. Im Fall der Beschränkung einzelner Dienstleistungen verständigt MTEL den Kunden darüber, welche Dienstleistungen vom Leistungsumfang durch MTEL erfasst sind.

    6. Vor der Aktivierung der Dienstleistungen prüft MTEL die Bonität des Kunden bei einer oder mehrerer der unter Punkt 8.3 c) genannten Personen. Wenn festgestellt wird, dass keine Zahlungen über das Konto des Kunden durchgeführt werden können bzw eine Belastung des Kontos des Kunden nicht möglich ist, wird MTEL das Angebot des Kunden ablehnen.

    7. MTEL wird die Dienstleistungen spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Vorlage sämtlicher Unterlagen freischalten bzw aktivieren, sofern MTEL das Angebot des Kunden nicht abgelehnt hat. Nur in Ausnahmefällen, aus technischen Gründen oder wenn dies in den Leistungbeschreibungen angegeben ist, kann sich diese Frist verlängern.

    8. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis entstehen ab dem Zeitpunkt der Freischaltung bzw Aktivierung der Dienstleistungen.

    9. Sofern anders nicht vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. MTEL und der Kunde können auch eine Mindestvertragsdauer vereinbaren. Diese beginnt mit Ablauf des Tages, an welchem die Dienstleistungen von MTEL bereitgestellt wurden.

    10. Erfüllungsgehilfen (z.B. Vertriebspartner) von MTEL haben keine Vollmacht zum Abschluss von individuellen Vereinbarungen mit Kunden, die von diesen AGB und MTEL Entgeltbestimmungen abweichen. Wenn der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, gilt diese Einschränkung nur, wenn MTEL den Kunden auf eigenem Anmeldeformular darauf hingewiesen hat und der Kunde Kenntnis vom Vollmachtsmangel hat.

  3. VERTRAGSÜBERNAHME

    Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können von MTEL im vollen Umfang und ohne Zustimmung des Kunden, zwischen Telekom Srbija a.d., Beograd, Serbien, m:tel d.o.o., Podgorica, Montenegro , Mtel a.d. , Banja Luka, Bosnien und Herzegowina, GO4YU d.o.o Beograd, Serbien und MTEL Austria GmbH, Österreich, mit schuldbefreienden Wirkung übertragen werden. Das übertragende Unternehmen hat den Kunden über die Übertragung zu informieren.

  4. SICHERHEITSLEISTUNGEN, VORAUSZAHLUNG UND LEISTUNGSEINSCHRÄNKUNG

    1. MTEL kann die Annahme des Angebots und/oder den Leistungsumfang (z.B. Roaming, internationale Anrufe, Mehrwertdienste) von einer Sicherheitsleistung (z.B. Bürgschaft oder Bank-Garantie eines im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kredit-Instituts) oder einer Vorauszahlung abhängig machen, und zwar:

      • a. in Fällen aus dem Punkt 2.4) a, b und c;
      • b. wenn der Kunde das Kreditlimit gemäss dem Punkt 20. 1) f dieser MTEL AGB erreicht hat;
      • c. wenn Zweifel an der rechtzeitigen Zahlung von Forderungen besteht und die zwangsweise Eintreibung mit hohen Kosten verbunden wäre.
    2. Leistet der Kunde eine Kaution als Sicherheitsleistung, so hat er Anspruch auf Zinsen in gesetzlicher Höhe. Die Sicherheitsleistung wird dem Kunden zurückgegeben oder mit seinen Zahlungspflichten gegenüber MTEL aufgerechnet, sobald kein Grund zur Sicherheitsleistung mehr besteht.

  5. LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND NETZVERFÜGBARKEIT

    1. Umfang und Qualität der einzelnen Dienstleistungen ist in den Leistungsbeschreibungen definiert.

    2. Soweit betriebsnotwendige Arbeiten zur Vermeidung von Netzstörungen oder aufgrund behörderlicher Anordnung erforderlich sind, kann MTEL Dienstleistungen vorübergehend unterbrechen oder einschränken.

    3. MTEL wird jede technische Störung des Netzes in möglichst kürzester Zeit und ohne schuldhafte Verzögerung beheben.

    4. Kann MTEL wegen einer Netzstörung Dienstleistungen länger als einen Kalendertag nicht erbringen, wird dem Kunden für die Dauer der Nichterbringung ein festes monatliches Entgelt anteilig zurückgezahlt.

    5. Für kontinuierliche Qualitätssicherung und zur Vermeidung der Kapazitätauslastung oder Überlastung einer Netzverbindung, misst MTEL regelmäßig die generelle Auslastung des Netzes, um auf Basis dieser Daten den Netzwerkausbau zu planen und voran zu treiben. Hierdurch kann es im Einzelfall zu vorübergehenden Einschränkungen der Dienstqualität kommen. Für detallierte Informationen dazu steht dem Kunden die MTEL Servicelinie zur Verfügung.

  6. BEHEBUNG DER ANSCHLUSSSTÖRUNGEN

    1. Der Kunde ist verpflichtet, MTEL umgehend zu melden, wenn sein Anchluss (SIM- Karte) gestört oder defekt ist, um eine rasche Entstörung zu ermöglichen. Erst nach der Meldung kann MTEL die Störung oder den Defekt beheben.

    2. MTEL wird so rasch wie möglich mit der Entstörung beginnen, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden.

    3. Wenn der Kunde die Störung zu vertreten hat, werden angefallene Kosten zur Entstörung oder Behebung eines Defekts gemäß den Entgeltbestimmungen verrechnet. Der Kunde ist in einem solchen Fall jedenfalls verpflichtet, das feste monatliche Entgelt zu bezahlen.

  7. SIM-KARTEN, CODES & ENDGERÄTE

    1. Die SIM-Karte ist Eigentum von MTEL. Im Fall der Vertragskündigung hat der Kunde diese auf Verlangen von MTEL zurückzugeben. MTEL kann die Einstellungen an der SIM-Karte aktualisieren.

    2. Der Kunde ist verpflichtet, die SIM-Karte vor schädlichen Einflüssen und Missbrauch zu schützen.

    3. Der Kunde ist verpflichtet, MTEL den Verlust oder Diebstahl und jeden erkennbaren Mangel oder Schaden unter Angabe der SIM-Kartenrufnummer oder den PIN-Code, umgehend zu melden.

    4. Der Kunde ist verpflichtet, PIN-Code, Kennwort oder andere verfügbare Codes geheimzuhalten. Im Fall eines Verdachts, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von den oben erwähnten Kennwörtern erlangt haben könnten, ist der Kunde verpflichtet, diese Kennwörter umgehend zu ändern. Sollte es sich bei dem betreffenden Kennwort um ein Kennwort handeln, welches nur MTEL ändern kann, so ist der Kunde verpflichtet, MTEL umgehend darüber zu informieren und mit der Änderung des Kennworts zu beauftragen.

    5. Der Kunde haftet für Entgeltforderungen für erbrachte Dienstleistungen bis zum Zeitpunkt der Meldung des Verlustes oder Diebstahls der SIM-Karte, bzw. bis zur Änderung der Daten gemäß Punkt 7.4. Der Kunde haftet auch für alle Entgeltforderungen, die durch die Nutzung der SIM-Karte, des PIN-Codes oder sonstiger Kennwörter seitens Dritter entstanden sind. Ausgenommen davon sind Entgeltforderungen, die aus einem Vertragsverhältnis eines Dritten mit einem anderen Dritten (z.B. im Fall von Mehrwertdienstleistungen) stammen.

    6. Der Kunde darf am Anschluss, mittelbar oder unmittelbar, nur erlaubte Endgeräte aktivieren, die mit dem betreffenden Typ übereinstimmen.

    7. Der Kunde kann zwecks Schutzes bestimmte Dienstleistungen sperren (z.B. Mehrwertdienste).

    8. MTEL kann die Nutzung von Endgeräten (darunter sind Geräte zu verstehen wie Mobiltelefone, Tablets, Laptops, Modems etc) beschränken, sodass diese lediglich mit der SIM-Karte von MTEL benutzt werden können (SIM locked). Solche Geräte können vom Kunden zu günstigeren Bedingungen erworben werden. Sofern mit dem Kunden nichts Anderes vereinbart wurde, kann MTEL das Endgerät nur mit Entsperr- Code entsperren, wobei die Entsperrung gemäss den Entgelbestimmungen vom Kunden zu bezahlen ist.

      Die Software auf dem Endgerät, insbesondere die SIM-lock-Funktion, ist als Werk urheberrechtlich geschützt. Während der Mindestvertragsdauer ist es dem Kunden nicht gestattet:

      • selbständig die SIM-lock-Funktion zu entfernen,
      • die SIM-lock-Funktion zu zerstören oder seitens Dritter zerstören zu lassen,
      • ddie SIM-lock-Funktion zu umgehen.

      Falls der Kunde selbständig das Endgerät entsperrt/freischaltet, haftet MTEL nicht für Schäden, die durch das selbständige Entsperren des Endgerätes entstehen.

  8. DATENSCHUTZ

    1. MTEL verwendet ausschließlich folgende Daten des Kunden:

      • a. Stammdaten wie Familienname, Vorname, akademischer Grad, Adresse, Teilnehmernummer und Kontakt-Informationen (z.B. E-Mail-Adresse), Informationen über die Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses mit MTEL und Bonität (§ 92 Abs. 3 Z 3 TKG);
      • b. Verkehrsdaten, also Daten die MTEL zum Weiterleiten einer Nachricht an ein Kommunikationsnetz oder zum Verrechnen verwendet (§ 92 Abs. 3 Z 4 TKG);
      • c. Inhalts- und Standort-Daten (§ 92 Abs. 3 Z 5 und Z 6 TKG);
      • d. Sonstige personenbezogene Daten, die der Kunde oder der Dritte MTEL zur Verfügung gestellt haben: (z.B. Geburtsdatum, Beruf, Ausweisdaten, Bankverbindung). Unter den Begriff der sonstigen personenbezogenen Daten fallen keine sensiblen Daten iSd Datenschutzgesetzes, sofern nicht ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart.
    2. MTEL verwendet Stamm-und Verkehrsdaten des Kunden für das Erbringen der Kommunikationsdienste gemäß § 96 TKG und nach Punkt 8.3) dieser MTEL AGB. Daten über den Inhalt und den Standort des Kunden verarbeitet MTEL gemäß § 102 TKG. Sonstige Inhalts- und Standort-Daten des Kunden verwendet MTEL zur Vertragsabwicklung und nach Punkt 8.3) dieser MTEL AGB.

    3. Der Kunde stimmt zu, dass

      • a. MTEL seine Stamm-, Verkehrs- und sonstige personenbezogene Daten verwenden darf, um die Services von MTEL zu verbessern und die Angebote von MTEL noch besser an die Kundenbedürfnisse anpassen kann.
      • b. MTEL seine Stamm-, Verkehrs- und sonstige personenbezogene Daten verarbeiten darf, um Kunden passende, auf deren Nutzungsverhalten zugeschnittene Serviceleistungen, Dienste und Dienste mit Zusatznutzen von MTEL und von Dritten zu empfehlen.
      • c. MTEL die Stamm- sowie die Verkehrsdaten an folgende Personen zur Verwendung für die oben unter Punkt 8.3) a) und 8.3) b) angeführten Zwecke übermittelt: Telekom Srbija a.d., Serbien, m:tel d.o.o. Montenegro, Mtel a.d., Bosnien und Herzegowina, und GO4YU d.o.o., Serbien.
      • d. MTEL Stammdaten und Geburtsdatum für Bonitätsauskünfte, zum Gläubigerschutz und zum Einmelden von Bonitätsdaten an Inkassobüros/Rechtsanwälte übermittelt. Der Kunde kann jederzeit die Zustimmung zur Verwendung oder Übermittlung widerrufen.
    4. MTEL löscht grundsätzlich alle Daten des Kunden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, spätestens jedoch nach dem Erlöschen aller gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, beispielweise jener nach § 212 UGB (Unternehmensgesetzbuch) oder § 207 BAO (Bundesabgabenordnung).

      MTEL löscht in jedem Fall die Verkehrsdaten des Kunden gemäß § 99 TKG sobald der Kunde seine Verbindlichkeiten gegenüber MTEL beglichen hat und innerhalb einer Frist von drei Monaten die Entgelte nicht schriftlich beeinsprucht wurden.

    5. MTEL löscht die Verkehrsdaten nicht, wenn

      • a. jein fristgerechter Einspruch erhoben wurde, bis zum Ablauf jener Frist, innerhalb derer der Kunde Forderungen von MTEL anfechten kann;
      • b. die Rechnung nicht beglichen wurde, bis zum Ablauf jener Frist, bis zu der der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann;
      • c. ein Verfahren über die Höhe der Entgelte eingeleitet wurde, bis zur endgültigen Entscheidung.
    6. MTEL verpflichtet die unter Punkt 8.3 genannten Unternehmen die übermittelten Daten sofort nach dem Widerruf der Zustimmung zur Verwendung oder Übermittlung durch den Kunden, spätestens jedoch 6 Monate nach der Übermittlung, zu löschen.

  9. MISSBRÄULICHE VERWENDUNG

    1. Der Kunde darf Dienstleistungen von MTEL nicht ohne schriftliche Zustimmung Dritten überlassen oder zu kommerziellen Zwecken verwenden .

    2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen nicht missbräuchlich zu verwenden; dies inkludiert zB:

      • a. Bedrohende, belästigende, beunruhigende oder beleidigende Anrufe, SMS, Datenübertragungen oder sonstige Fälle nach § 78 TKG;
      • b. Betrug oder andere strafbare Handlungen;
      • c. Verwendung von mobile gateways oder ähnlicher Einrichtungen ohne schriftliche Zustimmung von MTEL;
      • d. Übermitteln, Empfang oder Speichern von verbotenen Inhalten bzw. Inhalten, die gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen und die zum Beispiel diskriminierend, rassistisch, unmoralisch, betrügerisch oder beleidigend sind;
      • e. Gesetzwidrige Übermittlung oder Speichern von urheberrechtlich geschützten Inhalten;
      • f. Zusenden von unerbetenen Informationen zu Zwecken der Werbung oder als Massen-Sendung unerbetener Nachrichten (elektronische Post, SMS) nach § 107 TKG;
      • g. Unerlaubter Zugang zu fremden Computer-Systemen (z.B. Hackversuche, Portscans).
    3. Im Fall eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Punkte 9.1 und 9.2 hat MTEL das Recht, gemäß Punkt 20.1 die Leistungen vorübergehend zu sperren und/oder den Vertrag gemäß Punkt 21 dieser MTEL AGB zu kündigen.

    4. Der Kunde ist verantwortlich und verpflichtet, MTEL den wegen der Missachtung der Bestimmungen dieses Punktes entstandenen Schaden zu ersetzen. MTEL haftet nicht für den Schaden, den der Kunde infolge der Missachtung der Bestimmungen dieses Punktes Dritten gegenüber verursacht hat.

  10. . ANZEIGE & INFORMATION

    1. Wenn es zur Änderung der vorgelegten Daten kommt, wie z.B. Name, Adresse, E- Mail-Adresse, Bankverbindung, Firmenbuch-Nummer, Rechtsform, Verschlechterung der Bonität, die die Erfüllung des Vertrages gefährdet etc., ist der Kunde verpflichtet, MTEL unverzüglich schriftlich über diese Änderungen zu informieren.

    2. Mitteilungen und/oder Erklärungen von MTEL gelten als dem Kunden ordentlich zugegangen, wenn MTEL die Mitteilung und/oder Erklärung an jede der vom Kunden zuletzt bekannt gegebenen und als für Zustellungen von Mitteilungen und/oder Erklärungen akzeptierten Post- oder Emailadresse, gesendet hat.

    Nicht eingeschriebene Post gilt innerhalb Österreichs drei Werktage nach Aufgabe als zugegangen, außer der Kunde teilt MTEL mit, dass diese nicht zugegangen ist.

    Mitteilungen und/oder Erklärungen per E-Mail gelten dann als zugegangen, wenn sie der Kunde unter normalen Umständen abrufen kann.

  11. SICHERHEITSMASSNAHMEN

    1. MTEL setzt entsprechende Massnahmen, um Bedrohungen und Sicherheits- oder Integritätsverletzung zu verhindern, weshalb MTEL regelmässig Scans zur Entdeckung möglicher Schwachstellen des Netzwerkes sowie Penetrationstests durchführt.

    2. Allgemeine Tipps und Sicherheitshinweise sind auf www.mtel.at veröffentlicht.

  12. TELEFONNUMMER

    1. Der Kunde kann die Unterdrückung der Anzeige der Rufnummer für ankommende und ausgehende Anrufe, mit Ausnahme von Notrufnummern, verlangen.

  13. TELEFONBUCH

    1. Auf Wunsch des Kunden wird MTEL Daten wie Namen, akademischer Grad, Adresse und Rufnummer in das elektronische Telefonbuch eintragen und für Auskunftsdienste nutzen. Auf Wunsch des Kunden können auch die Berufsbezeichnung und andere Daten ins Telefonbuch eingetragen werden, sofern der Kunde diese Informationen an MTEL übermittelt.

    2. Wenn der Kunde die Leistungen von MTEL anonym nutzt, muss er seine Identität nachweisen, damit seine Daten für das Telefonbuch und Auskunftsdienste verwendet werden können.

    3. Angaben aus dem Telefonbuch werden unverändert für die folgende Ausgabe übernommen, falls der Kunde nicht bis spätestens Redaktionschluss MTEL schriftlich über die Änderung der Daten informiert hat. Die Kontaktdaten von MTEL und der jeweilige Redaktionsschluss finden sich im Telefonbuch.

    4. Der Kunde hat die von MTEL bekanntgegebenen Entgelte für Nebeneintragungen im Telefonbuch bis Redaktionsschluss zu bezahlen.

  14. NOTRUF - SERVICE

    1. Die einheitliche europäische Notrufnummer ist 112.

    2. Aus dem Mobilfunknetz von MTEL können kostenlos einheitliche europäische und alle nationalen Notrufnummern auch ohne SIM-Karte angerufen werden. MTEL ist verpflichtet, dem Betreiber des Notdienstes auf sein Verlangen grundlegende Daten sowie die Lokalität des Nutzers, der den Notdienst angerufen hat, mitzuteilen.

  15. DIENSTLEISTUNGEN ANDERER ANBIETER

    1. MTEL kann Entgeltforderungen anderer Anbieter auf der Rechnung gesondert ausweisen und mit Zustimmung der anderen Anbieter auch geltend machen. Die Zahlungen des Kunden gelten in diesem Fall vorrangig für die Entgeltforderungen von MTEL, ausser der Kunde hat diese Forderungen beanstandet und auch sonst keine anderweitige Widmung vorliegt.

    2. MTEL kann für Zusatzleistungen erhöhte Entgelte verrechnen, die, neben dem Entgelt für Verbindungen für Mehrwertdienste, andere Mehrwertdienste eines Anbieters insgesamt abgelten. Der Kunde wird bei solchen Dienstleistungen auf den Namen des Anbieters, und wenn es nach der Dienstordnung über die Kommunikationsparameter, Entgelt und Mehrwertdienste (KEM-V) erforderlich ist, auch auf die Höhe der Entgelte hingewiesen.

    3. MTEL triff keine Veranwortung für Waren und Dienstleistungen aus Verträgen zwichen dem Kunden und anderen Anbietern. Inbesondere trifft MTEL in einem solchen Fall keine Verantwortung für schädigende Software (z.B.: Viren, Trojaner), Schäden an Hard- und Software, Datenverlust, sowie inhaltliche und rechtliche Mängel.

    Einwendungen und Einsprüche des Kunden gegen Entgeltforderungen von anderen Anbietern betreffen nicht von MTEL erbrachte Leistungen, können aber auch an MTEL übermittelt werden, welche sie an den Anbieter weiterleitet.

  16. AUFRECHNUNGS- UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

    1. Der Kunde kann mit seinen Ansprüchen gegen MTEL aufrechnen, wenn MTEL zahlungsunfähig ist, die Ansprüche in rechtlichem Zusammenhang mit Ansprüchen von MTEL stehen, die Ansprüche des Kunden gerichtlich festgestellt oder von MTEL anerkannt worden sind.

    2. Der Kunde hat nur ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund von Gegenansprüchen, die rechtlich mit Forderungen von MTEL verbunden sind, oder soweit ein solches Zurückbehaltungsrecht dem Verbraucher gesetzlich zusteht.

  17. HAFTUNG

    1. Die Ansprüche von MTEL und dem Kunden, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, auf Haftung, Schadenersatz und Gewährleistung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    2. MTEL haftet gegenüber Unternehmern für Schäden nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen.

    3. Die Haftung gegenüber Unternehmern ist abgesehen von der Haftung für Personenschäden mit maximal einer Summe von 7.250 Euro pro Schadensfall beschränkt. Soweit gesetzlich zulässig, ist gegenüber Unternehmern eine Haftung für entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden und/oder Folgeschäden ausgeschlossen.

  18. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    1. MTEL verrechnet die Dienstleistungen gemäss den geltenden Entgeltbestimmungen.

    2. MTEL verrechnet feste monatliche Entgelte (z.B. monatliches Abo) und andere Grundentgelte im Voraus, und der Kunde ist verpflichtet, ab der inhaltlich vollständigen Antragstellung auf Abschluss eines Vertrages und Annahme durch MTEL feste anteilige Entgelte zu bezahlen. MTEL kann, aus berechnungstechnischen Gründen, gleichzeitig bis zu drei monatliche Entgelte im Voraus verrechnen. Die Bearbeitungsgebühr für den Abschluss des Vertrags hat der Kunde im Voraus zu bezahlen. Andere Entgelte werden grundsätzlich nach der Erbringung der Leistung bezahlt.

    3. Im Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses bezahlt der Kunde anteilige feste monatliche Entgelte. Im Einzelfall kann abweichend davon in den Entgeltbestimmungen auch eine andere Berechnungsmethode vorgesehen werden.

    4. Der anteilige Betrag wird für diejenigen Tage einer Rechnungsperiode fällig, für die eine Pflicht des Kunden zur Zahlung des monatlichen Entgelts besteht, wobei für jeden solchen Tag ein Dreissigstel des monatlichen Entgelts fällig wird

    5. Falls die Leistung von MTEL für ein festes monatliches Pauschalentgelt angeboten wird und dem Kunden diese Leistung in einem Zeitraum, der kürzer als eine Rechnungsperiode ist, zur Verfügung steht, wird MTEL den Kunden bei Vertragsabschluss davon verständigen.

    6. Wenn nichts Anderes vereinbart ist, stellt MTEL die Rechnungen in monatlichen Rechnungsperioden aus. Ausnahmsweise, aus technischen Gründen, sind auch längere Rechnungsperioden, höchstens jedoch bis zu drei Monate, möglich.

    7. Forderungen werden grundsätzlich mit dem Empfang der Rechnung fällig. In der Rechnung kann jedoch auch spätere Fälligkeit vorgesehen werden.

    8. Der Kunde hat die Wahl, ob er die Rechnung in elektronischer (Online-Rechnungen) oder in Papier-Form erhalten möchte.

    9. Der Kunde hat die Rechnungen mit Einzugsermächtigung zu begleichen. In diesem Fall zieht MTEL den Rechnungsbetrag frühestens mit dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum ein. Wird die Zahlung nicht mittels Einzugsermächtigung beglichen, wird die Rechnung mittels Zahlschein oder sonstiger Überweisung beglichen. Entstehen MTEL im Fall einer Einzugsermächtigung zusätzliche Kosten, weil das genannte Konto keine entsprechende Deckung aufweist, trägt diese Kosten der Kunde und MTEL hat das Recht, für jede betroffene Rechnung ein besonderes Bearbeitungsentgelt gemäß den geltenden Entgeltbestimmungen zu verlangen.

    10. Wenn die Zahlung ohne Angabe der Kundennummer erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, das Bearbeitungsentgelt für den verursachten Mehraufwand nach den Entgeltbestimmungen zu bezahlen.

    11. MTEL verrechnet Verzugszinsen, die 4% jährlich betragen, falls der Kunde die (Zahlungs-)Pflichten aus Rechnungen nach dem Ablauf der vorgesehenen Frist beglichen hat. Außerdem ist der Kunde verpflichtet, MTEL alle zweckentsprechenden und notwendigen Kosten (z.B. Mahnspesen, Inkasso-Spesen, Rechtsverfolgungskosten) zu bezahlen, die infolge eines Verzugs in der Begleichung von Rechnungen durch den Kunden bei MTEL entstehen.

    12. Für Unternehmer gilt: Unternehmer können nur gerichtlich festgestellte Ansprüche gegen Ansprüche von MTEL aufrechnen.

    13. MTEL rundet die Rechnungsbeträge auf einen vollen Cent auf oder ab. Im Zweifelsfall werden die Zahlungen auf die älteste Schuld des Kunden angerechnet.

    14. Wenn der Kunde bei MTEL nach dem Vertragsende ein Guthaben hat, hat MTEL das Recht, ein bestehendes Guthaben des Kunden mit anderen Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und MTEL gegenzurechnen. Sollte dies nicht möglich sein, überweist MTEL den Betrag auf das vom Kunden angegebene Konto. Sollte der Kunde kein Bankkonto besitzen, kann eine Auszahlung auch mittels einer Postbaranweisung erfolgen.

    15. Während des aufrechten Vertragsverhältnisses kann der Kunde Rechnungen für die vorhergehenden 12 Rechnungsperioden und Einzelentgeltnachweise (Spezifikation) für die vorhergehenden 6 Rechnungsperioden abrufen. Nach Beendigung des Vertrages kann der Kunde die Rechnungen bis 6 Monate ab Vertragsbeendigung abrufen.

    Vereinbarte fixe monatliche Entgelte zwischen MTEL und dem Kunden (laut dem von Kunden gewählten Tarif) sind wertgesichert. Es gilt folgende Wertsicherung als vereinbart:

    MTEL ist bei Änderungen des Verbraucherpreisindexes (Indexbasis: Jahres-VPI 2010=100) wie von der Statistik Austria veröffentlicht (sollte dieser nicht mehr veröffentlicht werden, so tritt der dann amtlich festgelegte Nachfolgeindex an dessen Stelle) im Falle einer Steigerung berechtigt und im Falle einer Senkung verpflichtet, fixe monatliche Entgelte (nämlich Grundgebühr, Pauschale [Flatrate], Mindestumsatz), in jenem Verhältnis anzupassen, in dem sich der Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung geändert hat.

    Dabei bleiben Schwankungen des Jahres-VPI gegenüber der Indexbasis nach oben oder unten unter 1% unberücksichtigt (Schwankungsraum). Sobald hingegen der Schwankungsraum durch eine oder mehrere aufeinanderfolgende Schwankungen des Jahres-VPI über- bzw. unterschritten wird, ist die gesamte Änderung in voller Höhe maßgeblich.

    Vrijednost koja iz ovoga rezultira i koja se nalazi izvan područja fluktuacije, čini osnovu za dozvoljeno povećanje naknade, odnosno za naloženo smanjenje naknade; istovremeno ona predstavlja novu indeksnu osnovu za buduća usklađivanja (i time i novu referentnu veličinu za područje fluktuacije).

    Der hieraus resultierende, außerhalb des Schwankungsraumes liegende Wert bildet die Grundlage für eine zulässige Entgelterhöhung bzw. für die gebotene Entgeltreduktion; gleichzeitig stellt er die neue Indexbasis für zukünftige Anpassungen dar Schwankungsraum).

    Eine daraus ableitbare Entgelterhöhung kann jeweils nur mit einem Datum ab 1. April bis 31. Dezember jenes Kalenderjahres erfolgen, welches auf jenes Kalenderjahr folgt, für welches sich die Indexbasis geändert hat; eine daraus abzuleitende Entgeltreduktion muss jeweils mit 1. April jenes Kalenderjahres erfolgen, welches auf jenes Kalenderjahr folgt, für welches sich die Indexbasis geändert hat. Erstmalig kann bzw. muss gegebenenfalls eine solche Anpassung in dem auf das Zustandekommen (bzw. die einvernehmliche Verlängerung) des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahr vorgenommen werden.

    Soweit sich aufgrund der Bestimmungen dieses Punktes eine Verpflichtung von MTEL zur Entgeltreduktion ergäbe, verringert sich diese Verpflichtung in jenem betraglichen Ausmaß, in dem MTEL zuvor aufgrund besagter Bestimmungen zu einer Entgelterhöhung berechtigt gewesen wäre, ohne von diesem Recht Gebrauch gemacht zu haben. Über die Vornahme einer solchen Entgeltanpassung wird der Kunde samt den zu ihr Anlass gebenden Umständen in geeigneter Weise (zum Beispiel durch Rechnungsaufdruck) in der der Entgeltänderung vorangehenden Rechnungsperiode informiert.

  19. RECHNUNGSEINWENDUNGEN

    1. Der Kunde kann MTEL Einwände in Bezug auf die Rechnung für erbrachte Dienstleistungen in schriftlicher Form innerhalb von drei Monaten ab Zustellung der Rechnung erheben, ansonsten gilt die Forderung als anerkannt. Dies schränkt jedoch das Recht des Kunden, seine Ansprüche im Wege eines ordentlichen Gerichtsverfahrens geltend zu machen, nicht ein.

      Bei einem Prepaid-Kunden, der Gutscheine zum Aufladen des Guthabens kauft, um Dienstleistungen von MTEL zu nutzen, beträgt die Frist zur Erhebung des Einspruchs 3 Monate ab dem Verbrauch des betreffenden Gutscheins, ansonsten gilt die Forderung als anerkannt. Dies schränkt jedoch das Recht des Kunden, seine Ansprüche im Wege eines ordentlichen Gerichtsverfahrens geltend zu machen, nicht ein.

    2. MTEL wird aufgrund des fristgerechten Einwands des Kunden die Einwände prüfen und die Richtigkeit der bestrittenen Forderung bestätigen oder diese abändern.

    3. MTEL wird den Kunden in geeigneter Form (z.B. auf der Rechnung oder im Antwortschreiben auf die Einwände) über die Fristen zur Erhebung des Einwands und die Folgen, wenn diese Fristen versäumt werden, informieren.

    4. Wenn der Kunde den Einwand der Regulierungsbehörde (RTR) vorbringt, wird die Fälligkeit der bestrittenen Entgeltforderung aufgeschoben - und zwar bis zum Ende eines möglichen Streitbeilegungsverfahrens vor der Regulierungsbehörde (RTR). MTEL kann den Durchschnittsbetrag der 3 vorhergehenden Rechnungen, für die kein Streitbeilegungsverfahren vor der RTR anhängig ist, sofort fällig stellen. Sollte der Kunde einen darüberhinausgehenden Betrag bereits bezahlt haben, kann er beantragen, dass ihm dieser Betrag für die Dauer des Streitbeilegungsverfahrens wieder zurücküberwiesen wird. Wenn kein Fehler in der Verrechnung festgestellt wird, kann MTEL die gesetzlichen Verzugszinsen verrechnen. Sollte sich im Streitbeilegungsverfahren jedoch ergeben, dass der Einwand des Kunden begründet ist, wird MTEL diesen zu viel eingehobenen Betrag samt gesetzlichen Zinsen ab dem Inkassotag zurückzahlen.

    5. Wird hingegen die Begründetheit des Einwands festgestellt und lässt sich das richtige Entgelt nicht ermitteln, wird MTEL dem Kunden ein Pauschalentgelt in Höhe des Durchschnittbetrages der letzten drei Rechnungsbeträge des Kunden verrechnen, wenn MTEL einen Verbrauch zumindest in diesem Ausmaß glaubhaft machen kann. Falls das Vertragsverhältnis kürzer als drei Rechnungsperioden ist, dann wird der Durchschnitt der Rechnungsbeträge für die bestehenden Rechungsperioden herangezogen.

    6. Die Forderungen von MTEL gelten als anerkannt, wenn der Kunde fristgerecht einen schriftlichen Einwand erhoben, MTEL diesen endgültig abgelehnt und der Kunde nicht innerhalb von weiteren 2 Monaten den Rechtsweg beschritten hat. Die Frist für das Beschreiten des Rechtsweges verlängert sich um die Dauer eines möglichen Streitbeilegungsverfahrens vor der Regulierungsbehörde (RTR). Dies schränkt jedoch das Recht des Kunden, seine Ansprüche im Wege eines ordentlichen Gerichtsverfahrens geltend zu machen, nicht ein.

    7. MTEL ist nicht verpflichtet, einzelne Verkehrsdaten nachzuweisen, wenn diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder Bestimmungen dieses Vertrages nicht gespeichert werden mussten oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Bestimmungen dieser MTEL AGB gelöscht werden mussten.

  20. VORÜBERGEHENDE SPERRE DER LEISTUNGEN

    1. MTEL hat das Recht, vorübergehend die Leistungen zu sperren, wenn

      • a. MTEL während des Vertragsverhältnisses ein Grund für die Ablehnung des Antrags gemäss Punkt 2.4 entsteht und MTEL dies nachweist;
      • b. der Kunde gegenüber MTEL oder einem anderen verbundenen Unternehmen gemäss Punkt 3. dieser MTEL AGB im Zahlungsverzug ist, obwohl er gemahnt wurde und ihm eine Sperre angedroht und eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen gesetzt wurde;
      • c. der Kunde andere wesentliche Vertragspflichten verletzt;
      • d. der Kunde die Rechtsfähigkeit verliert;
      • e. der Kunde die Geschäftsfähigkeit verliert und keine Genehmigungs- und Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt wird;
      • f. die laufenden und noch nicht bezahlten Entgelte für die Inanspruchnahme der Leistungen von MTEL das Kredit-Limit des Kunden, oder den Betrag von 60,00 Euro (inklusive MwSt) erreichen;
      • g. die Sperre der Leistungen in den Verträgen mit anderen Anbietern gemäss Punkt 15. dieser MTEL AGB vorgesehen ist und nur die Leistungen dieser Anbieter betroffen sind;
      • h. der Kunde MTEL trotz Aufforderung keine geltende Wohnadresse für Zustellungen im Inland, keine geltende EU-Bankverbindung oder keine Einzugsermächtigung vorgelegt hat;
      • i. der begründete Verdacht besteht, dass Leistungen von MTEL gemäss Bestimmungen des Punktes 9. dieser MTEL AGB missbräuchlich verwendet werden;
      • j. ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet wurde und MTEL den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen erfolglos gemahnt hat.
    2. MTEL wird den Kunden auf dessen Wunsch über den Grund der vorübergehenden Sperre informieren. Die vorübergehende Sperre wird aufgehoben, sobald die Sperrgründe wegfallen und der Kunde, wenn er für die vorübergehende Sperre verantwortlich ist, auf Aufforderung von MTEL die Kosten für das Sperren und Aufheben der Sperre ersetzt. Die vorübergehende Sperre der Leistungen befreit den Kunden nicht von der Pflicht zur Zahlung des monatlichen Entgelts.

  21. VERTRAGSBEENDIGUNG

    1. Das Vertragsverhältnis kann beendet werden:

      • a. wenn notwendige Unterlagen gemäss Punkt 2. dieser MTEL AGB nicht vom Kunden vorgelegt werden;
      • b. durch ordentliche Vertragskündigung – die Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Befristete Verträge enden mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit und unterliegen nicht der ordentlichen Kündigung. Die Vertragsparteien können einen Vertrag mit Mindestvertragsdauer frühestens zum Ende der Mindestvertragsdauer ordentlich kündigen;
      • c. durch ausserordentliche Vertragskündigung – die Vertragsparteien können den Vertrag ausserordentlich kündigen:
        • wenn MTEL über einen Zeitraum von zwei Wochen trotz Aufforderung des Kunden den in der Leistungsbeschreibungen vereinbarten Leistungsumfang nicht erbringt. Der Kunde kann den Vertrag jedoch nicht nach der Störungsbehebung kündigen, und auch nicht, wenn der Standort unterversorgt ist und der Kunde davon wusste oder wissen musste;
        • durch den Kunden im Fall von Vertragsänderungen gemäß Punkt 23.3) dieser MTEL AGB
        • durch MTEL, wenn die Voraussetzungen für vorübergehende Sperre der Leistung gemäß Punkt 20. dieser MTEL AGB vorliegen und die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar wäre.
      • d. im Fall des Todes des Kunden oder bei Liquidation, wenn der Kunde eine juristische Person ist. Der Rechtsnachfolger des Kunden hat den Tod des Kunden so schnell wie möglich anzuzeigen. Wenn nicht innerhalb von zwei Wochen ein Dritter den Eintritt in den Vertrag beantragt, endet das Vertragsverhältnis mit dem Todestag des Kunden. Für alle Forderungen, die nach dem Tod des Kunden bis zur Anzeige des Todes entstanden sind, haftet der Nachlass;
      • e. Bei ausserordentlicher Kündigung des Vertrags durch MTEL, im Todesfall des Kunden oder bei Liquidation, hat MTEL das Recht auf die restliche Entgelte für den Zeitraum bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer. Die Höhe der restlichen Entgelte ergibt sich aus der Summe der festen Entgelte bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer, falls in den Entgeltbestimmungen nichts Anderes vorgesehen ist;
      • f. Beendigung der Erbringung von Leistungen – die Beendigung der Erbringung von Leistungen kann frühestens zwei Monate nach der Veröffentlichung auf der Webseite www.mtel.at eintreten. Über die Beendigung der Erbringung von Leistungen wird MTEL den Kunden auch auf andere entsprechende Weise verständigen.
    2. Die Bestimmungen über die Beendigung des Vertragsverhältnisses gelten auch für die Beendigung von vereinbarten Zusatzleistungen.

    3. Sollte ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen werden, kann MTEL den Anschluss vom Kunden gemäß Punkt 20.1)j) sperren oder eigene Leistungen bis zur Erbringung einer entsprechenden Sicherheitsleistung einschränken. Unternehmer: die Bestimmungen der §§ 25a und 25b der Insolvenzordnung bleiben davon unberührt. Der Insolvenzverwalter kann den Vertrag fortführen, bis das Insolvenzverfahren rechtskräftig aufgehoben ist.

    4. Unternehmer: die Geltendmachung der Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) ist gegenüber MTEL ausgeschlossen.

  22. ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

    1. Der Kunde kann den Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von MTEL auf Dritte übertragen. Der Kunde und der neue Kunde haften als Gesamtschuldner für die Ansprüche von MTEL, die bis zur Übertragung entstanden sind, wie z.B. Entgeltforderungen, Entgeltforderungen anderer Anbieter gem. Punkt 15. dieser MTEL AGB und Schadenersatzansprüche. Der neue Kunden wird darüber auf den Übertragungsformblättern informiert, auf Wunsch auch über offene Ansprüche.

    2. MTEL kann ein allfälliges Guthaben an den Kunden oder an den neuen Kunden mit schuldbefreiender Wirkung ausbezahlen.

  23. VERTRAGSÄNDERUNGEN

    1. MTEL hat das Recht, einseitig die MTEL AGB und Entgeltsbestimmungen zu ändern. MTEL wird die Änderungen in der geeigneten Form gemäss § 25 TKG veröffentlichen.

    2. Wenn die Änderungen ausschliesslich für den Kunden begünstigend sind, treten sie am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Ausnahmsweise kann in der Veröffentlichung ein späteres In-Kraft-Treten angegeben werden.

    3. Wenn die Änderungen für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend sind, wird MTEL diese Änderungen zwei Monate vor ihrem In-Kraft-Treten veröffentlichen, sofern diese nicht nur für neue Kunden gelten sollen. MTEL wird den Kunden mindestens einen Monat vor dem In-Kraft-Treten auch schriftlich (z.B. durch Rechnungsausdruck) über den wesentlichen Inhalt der Änderung informieren, die für den Kunden nicht ausschliesslich begünstigend sind, und ihn auf den Zeitpunk des In-Kraft-Tretens und auf sein ausserordentliches Kündigungsrecht gemäss Punkt 21.1) c) dieser MTEL AGB hinweisen. Der Kunde kann den Vertrag kostenlos bis spätestens zum In-Kraft-Treten der Änderungen kündigen.

  24. RUFNUMMERNMITNAHME

    1. Der Kunde kann den Anbieter wechseln und seine Rufnummer behalten.

    2. Während des technischen Vorgangs der Übertragung der Rufnummer besteht die Möglichkeit, dass der Kunde eine kürzere Zeit seinen Anschluss nicht benutzen kann, wobei MTEL sich bemühen wird, diesen Zeitraum so kurz wie möglich zu halten.

    3. MTEL haftet nicht dafür, dass der Kunde nach der Rufnummerübertragung zu MTEL die selben Dienstleistungen in Anspruch nehmen kann, wie bei einem anderen Anbieter.

    4. Bei der Rufnummerübertragung wird die Übertragung der Hauptrufnummer und auf Verlangen des Kunden auch anderer Rufnummern, die mit der Hauptrufnummer des Kunden verbunden sind, durchgeführt.

    5. Der Vorgang der Übertragung der Rufnummer wird nicht als Beendigung des Vertragsverhältnisses angesehen. Alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag bis zur Zeit der ordentlichen Kündigung bleiben bestehen. Dies gilt insbesondere für die Pflichten des Kunden aus Verträgen mit Mindestlaufzeit.

    6. Bei der Rufnummerübertragung verfallen ohne Ausgleichsanspruch alle Ansprüche des Kunden aus allfälligen Bonus-Programmen von MTEL.

    7. Der Kunde bezahlt für die Rufnummerübertragung eine Portierungsgebühr gemäß den Entgeltbestimmungen.

    8. Der Antrag des Kunden auf Rufnummerübertragbarkeit kann, neben den Fällen des § 5 der Nummernübertragungsverordnung 2012, die auf unserer Homepage www.mtel.at abgerufen werden kann, abgelehnt werden, weil der Kunde die Portierungsgebühr nicht bezahlt ist.

  25. ANWENDBARES RECHT

    Es ist österreichisches Recht unter Ausschluß der Verweisungsnormen und des UN- Kaufrechts anwendbar.

  26. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, STREITBEILEGUNG

    1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Klagen gegen Verbraucher ist gemäß § 14 KSchG Gerichtsstand deren Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort, sofern dieser im Inland liegt.

    2. Unabhängig von der Zuständigkeit der Gerichte kann der Kunde der Regulierungsbehörde (RTR) Streit- oder Beschwerdefälle zur Qualität der Leistungen von MTEL, bei Zahlungsstreitigkeiten oder bei behaupteten Verletzungen des TKG vorlegen. Die Regulierungsbehörde wird sich um eine einvernehmliche Lösung bemühen und informiert den Kunden und MTEL über ihre Ansicht zu dem Fall.

Leistungsbeschreibung und Allgemeine Entgeltbestimmungen MTEL Austria GmbH

Gültig für neu abgeschlossene Verträge sowie Vertragsverlängerungen ab 01.11.2019.
Leistungsbeschreibung MTEL Austria
Dieses Dokument stellt einen Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsleistungen (AGB MTEL Austria) dar. Die AGB MTEL Austria wurden im Internet auf der Webseite www.mtel.at veröffentlicht. Neben Allgemeinen Geschäftsbedingungen, diesen Leistungsbeschreibungen und Allgemeinen Entgeltbestimmungen werden auch die Entgeltbestimmungen für einzelne MTEL Postpaid- und Prepaid-Tarife verwendet, die auch unter www.mtel.at abrufbar sind. Wenn in den Bestimmungen dieser Leistungsbeschreibung im weiteren Text nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese ausschließlich für die MTEL Postpaid- Tarife oder für die MTEL Prepaid-Tarife gelten, dann gelten sie für alle MTEL Tarife (MTEL Postpaid- Tarife und MTEL Prepaid-Tarife).
A. GRUNDSÄTZLICHES ZU MTEL PRODUKTEN
  1. Grundsätzliches zu MTEL Austria Prepaid

    1. Für die Nutzung der MTEL Austria Prepaid-Karte für aktive Verbindungen, bzw. für die Generierung von Ausgangsanrufen und für die Nutzung von anderen Diensten (SMS, mobiles Internet usw.) ist ein Guthaben zur Begleichung der Leistungsentgelte erforderlich. Der Kunde kann sein Guthaben auf eine der verfügbaren Weisen (z. B. Kassabons oder online) in Beträgen nicht weniger als 10 € und nicht größer als 50 € aufladen.

    2. Unter den im vorangegangenen Punkt angegebenen Bedingungen kann der Kunde eine aktive Verbindung 365 Tage vom Tag der Aktivierung an haben.

    3. Der Kunde kann mit der Aufladung des Guthabens die Periode der aktiven Verbindung für 365 Tage vom Tag der Aufladung des Guthabens an verlängern.

    4. Nach dem Ablauf des Zeitraums, während dessen der Kunde über eine aktive Verbindung verfügt hat, wird er in den nächsten 30 Tagen über eine passive Verbindung, bzw. über die Möglichkeit des Annehmens von eingehenden Anrufen und SMS Nachrichten auf dem Gebiet Österreichs sowie über ausgehende Anrufe zu Notrufdiensten und zur kostenlosen Kundendienstnummer sowie über die Möglichkeit der Aufladung des Guthabens verfügen. Nach dem Ablauf dieser Periode werden dem Kunden in der Periode der nächsten 90 Tage ausschließlich die Anrufe zu Notrufdiensten und zur kostenlosen Kundendienstnummer sowie die Möglichkeit der Aufladung des Guthabens ermöglicht. Nach Ablauf dieser 90 Tage wird die MTEL Austria SIM-Karte deaktiviert.

    5. Wenn der Kunde das Guthaben nicht auflädt, wird er einen Monat vor Ablauf der unter 2.2., und 2.3. angegebenen Fristen mit einem Hinweis (z. B. mit einer eingehenden SMS) an das Aufladen erinnert.

    6. Physische Gutscheine können zeitlich begrenzt sein (auf dem Gutschein ist das Ablaufdatum abgedruckt) und Barauszahlungen von Gutscheinen sind nicht möglich. Wenn aber mit dem Gutschein das Guthaben nachgeladen wurde, ist es gemäß der von Punkt 1.7 bis 1.10 angegebenen Bedingungen möglich, einen Rückerstattungsantrag zu stellen.

    7. Nach der Deaktivierung der SIM-Karte kann der Kunde einen schriftlichen Antrag zur Rückerstattung des verbliebenen Guthabens stellen. Dabei entsteht eine einmalige Bearbeitungsgebühr. Die Bearbeitungsgebühr wird mit dem auszuzahlenden Guthaben aufgerechnet.

    8. Wenn der Kunde innerhalb von 6 Monaten ab Deaktivierung der SIM-Karte sein Recht auf Rückerstattung nicht ausübt, verzichtet er auf sein evtl. übrig gebliebenes Guthaben. MTEL Austria erinnert seine Kunden durch eine in Punkt 1.5) genannte SMS an die Frist und an die Folgen im Falle der Nichteinhaltung der Frist.

    9. Der Kunde muss bei der Rückzahlung sein Recht mit der Mitteilung seiner MTEL Austria Rufnummer und seines einmaligen PUK-Codes (welcher dem Nutzer bei dem Kauf der SIM- Karte übergeben wurde) oder durch die Vorlage einer Rechnung, die ihn eindeutig als Kunden der MTEL Austria SIM-Karte identifiziert, begründen.

    10. Der nach der Aufladung von MTEL Austria dem Kunden erteilte Bonus ist von der Rückzahlung ausgeschlossen.

    11. MTEL Austria verkauft Prepaid-Karten nur in haushaltsüblichen Mengen (maximal 3 Stück).

  2. Grundsätzliches zu MTEL Austria VPN (Virtual Private Network)

    1. MTEL Austria ermöglicht den Kunden ein eigenes virtuelles Unternehmensnetz (Virtual Private Network-VPN), deren Rufnummer Vorteile in der gegenseitigen Kommunikation beinhaltet, zu erstellen.

    2. VPN Inhaber können nur juristische Personen sein.

    3. MTEL Austria stellt eine einzige Rechnung für alle VPN-Nutzer des Kunden für Rufnummern/Anschlüsse innerhalb von VPN aus.

    4. Für Firmenanschlüsse sind ausschließlich die von den Kunden dafür schriftlich bekannt gegebenen Mitarbeiter berechtigt, als Kundenadministratoren das Unternehmen in geschäftlichen Angelegenheiten rechtsverbindlich gegenüber MTEL Austria zu vertreten. Administratoren müssen von dem Kunden entsprechend schriftlich bevollmächtigt sein. MTEL Austria ist berechtigt, die Vorlage dieser schriftlichen Vollmacht zu verlangen. MTEL Austria wird den Namen des jeweiligen Absenders einer Anmeldung mit dem Namen der bekannt gegebenen Administratoren vergleichen. Weitergehende Prüfpflichten treffen MTEL Austria nicht. Mitteilungen von Kundenadministratoren, die MTEL Austria in Form von E-Mails erreichen, gelten als schriftliche Mitteilungen. Änderungen, inbesondere das Ausscheiden, die Bevollmächtigung, der Widerruf der Vollmacht, eine Namensänderung, Änderung der E-Mail Adresse etc. werden gegenüber MTEL Austria nur dann wirksam, wenn der Kunde diese Änderungen MTEL Austria umgehend schriftlich mitteilt. Der Kunde trägt sämtliche Nachteile einer unterlassenen Mitteilung.

    5. Es wird festgehalten, dass nur eine Portierung des gesamten VPN zu einem anderen Betreiber erfolgen kann; eine Portierung bloß einzelner VPN-Rufnummern ist jedenfals ausgeschlossen.

  3. Grundsätzliches zu MTEL Austria OTT TV Leistungen

    1. Beschreibung der OTT TV Leistungen

      1. MTEL Austria bietet in Kooperation mit GO4YU D.O.O. Belgrad Dienstleistung von OTT (Over- The-Top) TV (OTT TV Dienstleistung) an. Träger des Urheberrechtsschutzes und verwandter Schutzrechte ist für den Sender des Inhalts (Programms) oder für die Fernsehhäuser GO4YU D.O.O. Belgrad.
      2. OTT TV-Dienstleistung ist eine Vertriebsdienstleistung für interaktive multimediale Inhalte (Fernsehprogramme, Radioprogramme, andere Audio- / Video- / Text- / Grafikinhalte und interaktive Services), die über die Internetverbindung anderer Internetprovider erbracht wird. MTEL Austria haftet nicht für die Internetverbindung, die der Kunde zur Nutzung der OTT TV-Dienstleistung hat. Interaktive multimediale Inhalte können Video-, Audio- oder Bildaufzeichnungen sein, deren Inhalt von den Sendern des Inhalts (Programms) bestimmt wird. Die Rolle von MTEL Austria ist die eines Vermittlers in der Übertragung von Inhalten an den Endnutzer, demgemäß kann MTEL Austria nicht für den durch OTT TV-Dienstleistung übertragenen Inhalt verantwortlich sein. Bei der Produktion bestimmter Inhalte, Sendungen oder beim Kauf von Rechten regeln Fernsehhäuser rechtliche Angelegenheiten / Urheberrechte in den Gebieten, in denen die Inhalte ausgestrahlt werden. MTEL Austria ist verpflichtet, alle Sendungen zu verdunkeln, für die die Fernsehhäuser Informationen übermitteln, dass sie nicht außerhalb des gesetzlich geregelten Gebiets ausgestrahlt werden dürfen und ist für die Unmöglichkeit der Übertragung dieser Inhalte nicht verantwortlich.
      3. Die Erbringung von OTT-TV-Dienstleistungen ist nur über das entsprechende Set-Top-Box- Gerät (STB) oder über die mobile OTT-TV-Applikation (für Smart-TV, Smartphones oder Tablets) möglich und ermöglicht den Kunden den Empfang von Fernseh- und Radioprogrammen aus den EX-YU Gebieten, unter folgenden Bedingungen:
        • Fernsehgerät mit entsprechenden Eigenschaften (mit HDMI-Eingang / Scart-Eingang oder AV-Eingang (Cinch)), Smartphone bzw. Tablet-Gerät mit minimal unterstütztem Betriebssystem Android Version 4.4 / iOS 10.0.
        • Die Internetverbindung (empfohlene Mindestgeschwindigkeit) für die reibungslose Nutzung der GO4TV-Dienstleistung über die Set Top Box (STB) oder Smart TV beträgt 10 Mbit/s bzw. 5 Mbit/s für die Nutzung der OTT TV-Applikation über ein Mobilgerät mit Betriebssystem Android oder iOS. MTEL Austria ist für die Dienstleistungsqualität nicht verantwortlich zu halten, wenn die Geschwindigkeit des Internetzugriffs weniger als 10 Mbit/s bzw. 5 Mbit/s für die Applikation über mobile Geräte beträgt.
        • ChromeCast-Gerät - falls der Kunde die „Second Screen Option“ (Option „zweiter Bildschirm“) nutzen möchte. MTEL Austria verkauft keine ChromeCast-Geräte.
      4. OTT TV-Dienstleistungen werden angeboten:

        1. auf Abonnementbasis mit einer begrenzten Nutzungsdauer. Der Kunde kann die Dienstleistung für den im Paket seiner Wahl festgelegten Zeitraum mit Gültigkeit ab dem Zeitpunkt des Kaufs oder der Zustellung des STB-Geräts nutzen, wenn der Kunde das Gerät zusammen mit der Dienstleistung gekauft hat.
        2. mit einem Postpaid-Vertrag, als Dienstleistungspaket oder als Tarifzusatz mit Gültigkeit ab dem Zeitpunkt des Kaufs oder der Zustellung des STB-Geräts, wenn der Kunde das Gerät zusammen mit der Dienstleistung gekauft hat. Die Nutzungsdauer der OTT TV- Dienstleistungen ist im Vertrag definiert.
        3. Zusätzlich zu den OTT TV-Dienstleistungen bietet MTEL Austria folgendes an:
          • "Catch Up TV" - Fernsehprogramme bis 72h im Nachhinein (nicht auf allenFernsehkanälen verfügbar).
          • Erinnerungsfunktion, die den Kunden daran erinnert, dass das ausgewählte Fernsehprogramm zu bestimmten Zeiten ausgestrahlt wird.

      5. Die Nutzung der OTT TV-Dienstleistung ist ausschließlich über das von MTEL Austria bereitgestellte STB-Gerät oder über die OTT-TV-mobile Applikation auf Smart TVs oder Mobilgeräten mit Android oder iOS Betriebssystem möglich. Die mitgelieferten Geräte sind vorprogrammiert und der Kunde erhält eine Bedienungs- und Installationsanleitung in deutscher und serbischer Sprache.
      6. Services und STB-Geräte können im Portal www.mtel.at, direkt bei MTEL Austria oder über 6 autorisierte Händler bestellt werden. Die OTT TV mobile Applikation kann über Google Play oder iTunes Store, sowie über Samsung Smart Hub für Smart-TV kostenlos übernommen werden.
      7. Der Kunde ist dafür verantwortlich, das STB-Gerät an sein Fernsehgerät anzuschließen. Der Kunde ist für die Installation der mobilen GO4TV-Applikation auf seinem Smartphone, Tablet oder Smart TV verantwortlich. Der Kunde soll die Installation gemäß den Anweisungen ausführen, die verfügbar sind unter www.mtel.at
      8. Bei dem Wechsel des Geräts, auf dem der Kunde ein aktiviertes OTT-TV-Paket hat, wird dem Kunden die Nutzung desselben Pakets weiterhin ermöglicht, nachdem er sich bei der neu installierten Applikation (auf einem neuen Gerät) angemeldet hat. Es ist nicht möglich, das Abonnement zu pausieren. Dementsprechend läuft das Abonnement für das Nutzerkonto die ganze Zeit und wird nicht pausiert, während der Kunde das Smartphone / Tablet / Smart TV wechselt.
    2. Leistungserbringung durch MTEL Austria

      1. MTEL Austria sorgt dafür, dass die Dienstleistungen 24 Stunden täglich angeboten werden. Aufgrund technischer oder sonstiger Gründe, kann es vorkommen, dass es zu Leistungsunterbrechungen kommt. MTEL Austria behält sich das Recht vor, die Nutzerdaten von Kunden, die die OTT TV-Dienstleistungen benutzen, an GO4YOU GmbH sowie an GO4YU d.o.o. für die Zwecke der technischen Unterstützung weiterzuleiten.
      2. MTEL Austria ist berechtigt, die Leistungen von OTT TV jederzeit zu ändern, insbesondere einzelne Programme hinzuzufügen und auch zu entfernen, ohne dass dies einen Anspruch des Kunden auslösen würde, sei es einen Entgeltminderungsanspruch oder ein vorzeitiges außerordentliches Kündigungsrecht.
      3. Die Nutzung der OTT TV-Dienstleistungen unterliegen den jeweils geltenden Entgeltbestimmungen der MTEL Austria für OTT TV.
      4. MTEL Austria bezieht die Programme und Sender von GO4YU und hat keine Einwirkung auf die Inhalte von OTT TV.
    3. Nutzung von OTT TV – Pflichten des Kunden

      1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von OTT TV sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die auf OTT TV anwendbaren vertraglichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, OTT TV-Dienstleistungen öffentlich anzubieten.
      2. Der Kunde ist nicht berechtigt, OTT TV dann zu nutzen, wenn dies sowohl zu eigenen als auch zu Schäden Dritter führen könnte. Beispielsweise darf der Kunde OTT TV nicht nutzen, während er ein Kraftfahrzeug oder ein anderes Fahrzeug steuert, das Aufmerksamkeit erfordert.
      3. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten zum OTT TV vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, die oben genannten Daten unverzüglich zu ändern, wenn er den Verdacht hat, dass nicht autorisierte Dritte die Zugangsdaten für den Zugriff auf die Dienstleistung genutzt oder missbraucht haben. MTEL Austria haftet nicht für Schäden, die durch den Missbrauch von Zugangsdaten zum Service durch den Kunden oder durch die Nutzung oder Änderung der übertragenen Daten durch den Kunden oder durch Dritte, die nicht autorisierten Zugang zu diesen Daten erhalten haben, verursacht wurden.
      4. Der Kunde ist unterrichtet und akzeptiert, dass die Dienstleistung für Erwachsene bestimmt ist bzw. dass alle multimedialen Inhalte, die Teil der OTT TV-Dienstleistung sind, nicht für alle Zuschauer geeignet sind sowie dass Kunden durch die Nutzung der Dienstleistung den Zugriff auf explizite, anstößige, beleidigende oder sonstig unangemessene oder fragwürdige Inhalte haben können, insbesondere für schutzbedürftige Personen, einschließlich Minderjähriger. Der Kunde bestätigt, dass er allein für die Auferlegung und Bereitstellung eines angemessenen Schutzes verantwortlich ist, um den Zugang zu möglicherweise fragwürdigen und unangemessenen Inhalten zu beschränken, sowie die Nutzung der Dienstleistung jederzeit zu überwachen.
      5. Der Kunde ist von MTEL Austria darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwendung von Empfangseinrichtungen nach dem Rundfunkgebührengesetz die Pflicht zur Entrichtung von Gebühren und Abgaben an die Gebühren Info Service GmbH (GIS) auslösen kann. Der Kunde wird die relevanten gesetzlichen Bestimmungen einhalten und ist alleinig hierfür verantwortlich.
      6. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenmächtig Änderungen an dem von MTEL Austria zur Verfügung gestellten Gerät für OTT TV-Dienstleistungen vorzunehmen.
    4. IImmaterialgüterrecht – Urheberrecht

      1. Sämtliche Schutzrechte an den GO4YU STB-Geräten und -Dienstleistungen stehen ausschließlich GO4YU d.o.o. Belgrad zu. Der Kunde hat die Dienstleistung zu nutzen, ohne Störungen zu verursachen oder die Leistungserbringung der MTEL Austria gänzlich oder teilweise zu verhindern.
      2. Die von MTEL Austria im Rahmen von OTT TV zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere Programme, Sendungen, Filme, Texte, Bilder u.ä., sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Weitergabe, Aufzeichnung, Veröffentlichung oder Nutzung und Missbrauch der Inhalte gänzlich oder teilweise auf andere Art als für die in dieser Dienstleistungsbeschreibung angegebenen Zwecke ist strengstens untersagt und strafbar. Dies impliziert auch, dass keine öffentliche Aufführung von Inhalten erlaubt ist, egal ob es sich dabei um einen geschlossenen oder offenen Raum handelt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, keine Inhalte zu nutzen, die durch diese Dienstleistungsbeschreibung oder durch den Nutzungszweck gemäß dem Vertrag, dem Angebot und der Preisliste von MTEL Austria nicht ausdrücklich gestattet sind. Dazu gehört auch die Erteilung der Genehmigung an Dritte, einschließlich des Weiterverkaufs und der Signal- /Inhaltsdistribution in irgendeiner Weise. Im Falle des Verstoßes gegen diese Bestimmung hat MTEL Austria den Anspruch auf den Schadenersatz für alle vom Kunden verursachten Schäden und das Vorstehende schließt nicht den Anspruch des Inhabers der Inhalte, bzw. des Trägers der Rechte auf Inhalte aus, vom Kunden auf dieser Grundlage auch den Schadensersatz zu verlangen. Jegliche kundenseitige unbefugte Verwendung eines Teils oder aller multimedialen Inhalte/Dienstleistungen/Geräte, die dem Kunden zur vertraglichen Nutzung zur Verfügung gestellt wurden, ist strengstens untersagt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, diese Urheberrechte nicht zu verletzen und im Falle ihrer Verletzung sowie der Schadensersatzforderung und der Klage kann er dieselben nicht gegenüber MTEL Austria geltend machen. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Punktes gilt als Missbrauch im Sinne von Punkt 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, und MTEL Austria hat das Recht, die Dienstleistung vorübergehend zu sperren und/oder den Vertrag gemäß Punkt 21 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.
B. ALLGEMEINES ZU DIENSTLEISTUNGEN DER MTEL AUSTRIA VERTRAGSVERHÄLTNIS
  1. Beginn der Leistungserbringung

    1. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine von den in den gültigen Entgeltbestimmungen für einzelne Postpaid/Prepaid-Tarife verfügbaren Tarifen auszuwählen.

    2. Im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten bietet MTEL Austria dem Kunden eine Mobilfunkverbindung. Dieser Mobilfunkverbindung wird eine Rufnummer zugewiesen und eine codierte SIM-Karte (Subscriber-Identity-Modul) mit einem PIN-Code (Personal Identification Number) und mit mindestens einem PUK-Code (Personal Unblocking Key). Der Kunde muss die PIN- und PUK-Codes vertraulich behandeln.

    3. Die Aktivierung des Postpaidanschlusses erfolgt:

      • am gewünschten Termin
      • spätestens 3 Tage nachdem der Kunde die erforderlichen Bedingungen erfüllt.

      Bitte beachten Sie, dass Samstage, der Karfreitag, der 24. und 31.12. nicht als Werktage gelten, sodass in Bezug auf den Kunden im Falle einer Nummerübertragung die Bedingungen an dem Tag als erfüllt betrachtet werden, wenn der Betreiber, der die Nummer zugewiesen hat, die Rufnummerportierung durchgeführt hat.

    4. Die Aktivierung des Prepaid-Anschlusses erfolgt mit dem ersten Anruf.

  2. Mobilverbindungen

    Die MTEL Austria Anschluss ermöglicht:

    • Sprachdienste (Gesprächsführung
    • Nicht-Sprachdienste (SMS, GPRS-/UMTS-Datendienste, usw.)

    Alle Sprachdienste und Nicht-Sprachdienste bietet MTEL Austria gemäß AGB MTEL Austria, gemäß dieser Leistungsbeschreibung, gemäß der Allgemeinen Entgeltbestimmungen und Entgeltbestimmungen für einzelne MTEL Postpaid und Prepaid Tarife.

    1. SIM-Karte & Codes

      Mit der aktivierten SIM-Karte und einem entsprechenden Endgerät (z. B. Handy) kann der Kunde eine Sprachverbindung aufbauen und annehmen, SMS versenden und empfangen und eine Datenverbindung herstellen.

      Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netzbetreiber im In-und Ausland sowie die Verbindungen über ausländische Mobilfunknetze (Roaming) sind nur dann möglich, wenn wir über entsprechende Verträge verfügen.

      Bevor der Kunde das Endgerät (z. B. Handy) aktiviert, muss der Kunde den PIN-Code eingeben, außer der Kunde hat die Option der PIN-Eingabe ausgeschaltet. Wenn der Kunde drei Mal einen falschen PIN-Code eingegeben hat, wird die SIM-Karte blockiert. Die SIM-Karte kann der Kunde durch die Eingabe des PUK-Codes reaktivieren. Gibt der Kunde neun Mal einen falschen PUK-Code ein, wird die SIM-Karte unbrauchbar.

    2. Verfügbarkeit und Versorgungsrad

      Die mittlere Verfügbarkeit des gesamten Mobilfunknetzes beträgt 95% im Jahresdurchschnitt, wobei der Versorgungsgrad des Netzes mindestens 75% der österreichischen Bevölkerung und die allgemeine Verlustrate innerhalb des Netzes im Mittelwert über zehn Hauptverkehrsstunden höchstens 5 v. H. beträgt. Mobilfunkverbindungen werden über A1 Telekom Austria innerhalb Österreichs im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten hergestellt.

      Der Versorgungsgrad ist überblicksartig auf der jeweils aktuellen von A1 Telekom Austria herausgegebenen Versorgungskarte ausgewiesen, welche unter www.mtel.at veröffentlicht ist. Aus Sicherheitsgründen ist A1 Telekom Austria berechtigt, Sprachverbindungen nach Ablauf einer Stunde zu trennen.

      Beachten Sie bitte, dass:

      • sich die auf der genannten Karte angegebenen Angaben auf die Verfügbarkeit im Freien (Outdoor Verfügbarkeit) beziehen.
      • der dargestellte Versorgungsgrad auf auf einer Computersimulation beruht, bei der einerseits nicht alle topografischen Gegebenheiten sowie andererseits auch andere äußere Einflüsse (z. B. Witterung) nicht berücksichtigt werden können. Somit lassen sich geringfügige Abweichungen von der dargestellten Versorgung trotz unserer Bemühungen nicht vermeiden.

      Aufgrund der Dimensionierung des im Aufbau befindlichen Netzes und in Abhängigkeit von den funktechnischen Ausbreitungsbedingungen – z. B. Gebiete, wo keine Verbindung hergestellt werden kann – ergibt sich, dass die Verbindung – insbesondere in Gebäuden – beeinträchtigt, unterbrochen oder nicht jederzeit hergestellt werden kann.

    3. Sprachdienste

      Der Kunde kann über unser Netz und über das Netz unseres Roaming-Partners Gespräche führen. Bitte beachten Sie, dass wir den Ausbau und Qualität der Netze unserer Roaming-Partner nicht beeinflussen können.

    4. Nicht-Sprachdienste

      2.4.1 Mobile Datenübertragung

      MTEL Austria ermöglicht eine paketvermittelte Datenübertragung (GPRS / EDGE / UMTS / HSDPA / HSUPA). Der Zugang zu den Datenübertragungsnetzen wird über den von A1 Telekom Austria zur Verfügung gestellten APN web.mtel.at durchgeführt.

      Die maximalen Datenübertragungsraten entsprechen der Bruttodatenrate auf der Funkschnittstelle, wobei die effektive Datenübertragungsrate vom genutzten Anwendungsprotokoll, Anzahl von aktiven Teilnehmern in der Funkzelle, Standort und von anderen Faktoren abhängig ist.

      1. GeneralPacketRadioService(GPRS)

        GPRS ist eine paketorientierte Datenübertragungstechnologie, mittels der Verbindungen mit einem externen IP-basierten Datenübertragungsnetz (z. B. Internet) aufgebaut werden können. GPRS ist eine Technologie der 2. Generation (2G) und erweitert das bestehende GSM-Netz auf Basis der GSM-Spezifikationen der Phase 2+. GPRS ermöglicht durch eine Bündelung der 8 GSM- Zeitschlitze auf der Funkschnittstelle eine höhere Übertragungsrate als GSM. Die theoretisch höchste Übertragungs-Rate ist 171,2 Kbit/s. Zurzeit unterstützt das GPRS-Netz Datenübertragungsraten von 85,6 Kbit/s.

      2. EnhancedDataforGlobalEvolution(EDGE)

        Um EDGE nutzen zu können, bedarf es eines geeigneten Endgerätes. EDGE ist ebenfalls eine paketorientierte Übertragungs-Technologie im Mobilfunk, mit der Sie Verbindungen zu einem externen IP-basierten Datennetz (z. B. Internet) aufbauen können. EDGE ist eine Technologie der 3. Generation (3G) und erweitert wie GPRS (Pkt. 4.1.1.) das bestehende GSM-Netz auf Basis der Spezifikationen der Phase 2+. Zusätzlich zu GPRS wurde bei EDGE das Modulations-Verfahren verbessert. Die theoretisch höchste Übertragungs-Rate ist 473,6 Kbit/s (über 8 Zeitschlitze á 59,2 Kbit/s). Abhängig von Endgerät und Netz unterstützt das EDGE-Netz zurzeit Übertragungs-Raten von 236,8 Kbit/s (Download, 4 Zeitschlitze) bzw. 118,4kbit/s (Upload, 2 Zeitschlitze). Verbindungen über EDGE werden über die A1 Telekom Austria innerhalb Österreichs im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten hergestellt. Der Versorgungsgrad betrug 2008 mindestens 25 % der österreichischen Bevölkerung.

        Bitte beachten Sie, dass EDGE das UMTS-Netz, das wir laufend ausbauen, ergänzt. Die EDGE- Versorgung kann daher wieder unter 25% sinken, wenn sie durch eine entsprechende UMTS- Netzabdeckung ersetzt wird. Es stellt keine Minderleistung im Sinn dieser Leistungsbeschreibungen dar, wenn sich durch den UMTS-Ausbau die EDGE/UMTS-Versorgung lokal geringfügig verändert.

      3. UniversalMobileTelecommunicationsSystem(UMTS)

        Um UMTS nutzen zu können, ist ein geeignetes Endgerät nötig. 12

        UMTS ist ebenfalls eine paketorientierte Übertragungstechnologie im Mobilfunk, mit der Sie Verbindungen zu einem externen IP-basierten Datenübertragungsnetz (z. B. Internet) aufbauen können. UMTS ermöglicht Hauptdaten- und Daten-Übertragungen – einschließlich Multimedia- Anwendungen, Zugang zu Internet, Intranet und anderen Diensten, die sich auf das Internet Protokoll – IP – stützen.

        UMTS ist eine Technologie der 3. Generation (3G) und ermöglicht durch die W-CDMA-Methode höhere Übertragungsraten. Außerdem kann der Nutzer mit einem entsprechenden Gerät verschiedene Daten gleichzeitig senden und empfangen, womit ermöglicht wird, dass man gleichzeitig telefonieren und E-Mails empfangen kann.

        Je nach Netztechnologie und UMTS-Versorgungsgrad sind folgende Übertragungsraten möglich:

        • Sprachverbindungen: 12,2 Kbit/s
        • Datenverbindungen leitungsvermittelt: max. 64Kbit/s (symmetrisch, UDI)
        • Datenverkehr paketorientiert: max. 384 Kbit/s Downlink, max. 128 Kbit/s Uplink.
      4. HighSpeedDownlinkPacketAccess(HSDPA)/HighSpeedUplinkPacketAccess(HSUPA)
        • Um HSDPA / HSUPA Technologie nutzen zu können, ist ein geeignetes Endgerät nötig.
        • HSDPA ist eine paketorientierte Übertragungstechnologie für Mobilfunk (UMTS-Erweiterung, 3G+). Mit HSDPA ist eine Downlink-Übertragungsgeschwindigkeit von max. 21 Mbit/s möglich.
        • HSUPA ist eine paketorientierte Übertragungstechnologie für Mobilfunk (UMTS-Erweiterung, 3G+). Mit HSUPA ist eine Downlink-Übertragungsgeschwindigkeit von max. 5,76 Mbit/s.
      5. Long Term Evolution (LTE)

        Um Long Term Evolution (LTE) Technologie nutzen zu können, ist ein geeignetes Endgerät nötig. LTE ist eine paketorientierte Übertragungstechnologie im Mobilfunk.

        Mit LTE ist eine Downlink-Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu max. 150 Mbit/s sowie eine Uplink-Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu max. 50 MBit/s möglich.

        Bitte beachten Sie: die erreichbare Geschwindigkeit ist von zahlreichen Faktoren, insbesondere wie Tarif, Standort, Endgerät, Netzauslastung, Witterung etc. abhängig. Bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten können daher nicht garantiert werden.

      2.4.2 Nachrichten-Dienste

      1. ShortMessageService(SMS)

        SMS sind Kurznachrichten mit einer Länge von max. 160 Zeichen, die Sie mit Ihrem Endgerät versenden können. Sie können auch längere Nachrichten senden, wenn Ihr Endgerät (z. B. Handy) die Funktion unterstützt. In diesem Fall wird Ihre Nachricht in mehrere SMS aufgeteilt und versendet, wobei jede SMS in Übereinstimmung mit den Entgeltbestimmungen für einzelne MTEL Postpaid und Prepaid-Tarife verrechnet wird.

        Nach einer entsprechenden Einstellung auf dem Endgerät bekommt der Kunde für jede erfolgreich zugestellte Nachricht (Short Message) eine Zustellungsbestätigung als SMS. Diesen Dienst kann der Nutzer selbst ein- oder ausschalten. Diesen Dienst unterstützen nicht alle Endgeräte und Netzbetreiber. Für zu internationale Ziele und von Roaming-Partnern her versandte SMS garantiert MTEL Austria nicht, dass Sie eine Zustellungsbestätigung als SMS erhalten werden.

C. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN VON MTEL AUSTRIA
Bitte beachten Sie, dass nicht alle ausländischen Netzbetreiber unsere zusätzlichen Leistungen richtig oder überhaupt unterstützen.
  1. Sprachnachrichten

    1. Innerhalb des von MTEL Austria angebotenen Sprachnachrichtensystems wird dem Kunden im Rahmen der verfügbaren technischen und betrieblichen Möglichkeiten eine Voice Mailbox zur Verfügung gestellt.

    2. Der Kunde kann über den Mobilfunkanschluss MTEL Austria durch die Wahl der Voice Mailboxnummer die Nachrichten abhören, speichern und löschen sowie die Funktionen der Voice Mailbox steuern.

    3. In der MTEL Österreich Voice Mailbox werden die letzten 10 Nachrichten gespeichert.

  2. Rufumleitung

    1. Dem Kunden wird die Rufumleitung ermöglicht wie folgt:

      • ohne Bedingung,
      • nur wenn der Anschluss besetzt ist,
      • nur wenn Sie sich nicht melden,
      • nur wenn der Kunde nicht erreichbar, nicht im Versorgungsgebiet ist oder sein Endgerät ausgeschaltet hat.

      Die Bedingungen, unter denen die Anrufe umgeleitet werden, die Nummer des Zielanschlusses usw. kann der Kunde selbst einrichten. Auch wenn Sie eingehende Anrufe umgeleitet haben, kann der Kunde ausgehende Verbindungen herstellen.

    2. Die Rufumleitung zur Voice Mailbox von MTEL Austria ist kostenlos. Die Rufumleitung zu den Rufnummern von MTEL Austria und anderer Betreiber wird gemäß den Entgeltbestimmungen für einzelne MTEL Postpaid- und Prepaid-Tarife tarifiert.

    3. Im Falle eine Rufumleitung innerhalb des Mobilfunknetzes des Roaming-Partners, sind folgende Optionen möglich:

      • Eine unbedingte Rufumleitung bei Anrufen, die aus dem Mobilfunknetz von MTEL Austria getätigt werden, wird in Übereinstimmung mit den Entgeltbestimmungen über einzelne MTEL Postpaid und Prepaid-Tarife berechnet.
      • Bei einer bedingten Rufumleitung wird sowohl das Entgelt für den Empfang der Anrufe ins fremde Mobilfunknetz als auch das Entgelt für die Verbindung aus dem Netz des Roaming-Partners zur Nummer, an die der Anruf umgeleitet wurde, und zwar gemäß den Entgeltbestimmungen über einzelne MTEL Postpaid und Prepaid-Tarife tarifiert. Das bedeutet, dass die Verbindung vorerst zum Mobilfunknetz des Roaming-Partners, wo sich der Nutzer befindet, umgeleitet wird, und erst danach zur Rufnummer, zu der die Rufumleitung getätigt wurde.
  3. Anrufer-Identifizierung (CLIP)

    Dieser Dienst ermöglicht dem Kunden, dass wenn er angerufen wird, auch die Rufnummer des Anrufers gesendet und angezeigt wird, vorausgesetzt, das jeweilige Netz ermöglicht das und der Anrufer hat seine Rufnummer nicht unterdrückt. Der Dienst der Anrufer-Identifizierung ist kostenfrei.

  4. Unterdrückung der Anrufer-Identifizierung (Rufnummerunterdrückung, CLIR)

    Usluga omogućava pozivajućem korisniku da u pojedinačnom slučaju onemogući identifikaciju svog telefonskog broja.

    Usluga zabrane identifikacije pozivaoca u pojedinačnom slučaju stavlja se na raspolaganje besplatno.

  5. Anklopfen

    Wird während des Telefonates ein eingehender Anruf signalisiert, kann der Kunde innerhalb von 30 Sekunden diesen Anruf abfragen oder zwischen beiden Anrufen hin- und herwechseln. Das Anklopfen kann der Kunde aktivieren und deaktivieren. Die Funktion Anklopfen ist kostenlos.

  6. Rückfrage bei Makeln

    Der Kunde kann während eines Gespräches eine weitere Verbindung aufbauen und dann zwischen beiden Verbindungen hin- und herwechseln – ohne eine Verbindung zu trennen. Keiner der beiden Gesprächspartner kann dabei das jeweils andere Gespräch mithören.

    Die Funktion Makeln ist kostenlos. Für die durch den Kunden hergestellten Verbindungen ist für die vom MTEL Austria -Anschluss zum Zielanschluss hergestellte Verbindung ein Entgelt zu entrichten.

  7. Kennwort

    Für die Änderung von Rechten im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen kann die Bedingung gestellt werden, dass der Kunde gegenüber MTEL Austria ein vereinbartes Kennwort nennt. Der Kunde bekommt bei der Erstanmeldung für die Nutzung dieses Services ein Kennwort zugewiesen. Der Nutzer kann das Kennwort durch die vorherige Eingabe des aktuellen Kennworts ändern.

    Mit der Nennung bzw. Eingabe des Kennwortes kann der Kunde diverse Änderungen vornehmen (z.B. Tarifwechsel), weitere Dienste aktivieren und zusätzliche Informationen erhalten (z.B. den aktuellen Tarif, Höhe der offenen Forderungen usw.).

  8. Rechnungen für MTEL Austria Postpaid Tarife

    Der Kunde kann im Rahmen seiner Anmeldung wählen, ob MTEL Austria ihm seine Rechnung kostenlos per E-Mail zusenden soll oder ob er eine Papierrechnung wünscht. Die Übermittlung und Ausstellung einer Papierrechnung erfolgt ebenfalls kostenlos. Auch während aufrechten Vertragsverhältnisses kann der Kunde zwischen der Zustellung der Rechnung per E-Mail und einer kostenlosen Papierrechnung wählen.

    Der Kunde kann den Kostenstellenreport auch durch die Eingabe seiner Telefonnummer und seines Nutzerkennwortes online übernehmen. Wann die Rechnung als zugegangen dem Kunden gilt, ist im Punkt 10.2. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen normiert.

  9. Einzelentgeltnachweis bei MTEL Austria

    MTEL Austria stellt dem Kunden für jeden Abrechnungszeitraum und kostenlos einen Einzelentgeltnachweis zur Verfügung. Für Prepaid-Kunden wird der Einzelentgeltnachweis dem Kunden nach der Identifizierung und Bestellung für die nächste Abrechungsperiode zur Verfügung gestellt.

    Auf Antrag des Kunden wird ihm gegen ein gesondertes Entgelt gemäß Entgeltbestimmungen für einzelne Tarife ein Duplikat des Einzelentgeltnachweises bereitgestellt.

  10. Zweitausfertigung der SIM-Karte

    Falls der Kunde seine SIM-Karte verliert oder seine SIM-Karte unbrauchbar ist, erhält er gemäß einzelnen Entgeltbestimmungen für den betreffenden Tarif eine neue SIM-Karte.

  11. Rufsperre / Mehrwertdienste

    1. Auf Antrag des Kunden können folgende Rufsperren vorgenommen werden:

      • Sperre der ausgehenden internationalen Anrufe
      • Sperre der ausgehenden Anrufe (ausgenommen Verbindungen zum EURO-Notruf 112)
      • Sperre der eingehenden Anrufe
      • Sperre der ausgehenden und eingehenden Anrufe
      • Sperre der ausgehenden Anrufe im Roaming (ausgenommen Verbindungen nach Österreich)
      • Sperre der eingehenden Anrufe im Roaming

      Die Rufsperre ist bis zum Widerruf seitens des Kunden aktiv. Die Aktivierung der Rufsperre durch vom Kunden gestellten Antrag ist gemäß Entgeltbestimmungen für den einzelnen betreffenden Tarif kostenpflichtig.

    2. Auf Antrag des Kunden ist es ebenfalls möglich, die Rufsperre für einzelne oder für alle frei kalkulierbaren Mehrwertdienste zu aktivieren, und zwar:

      • bei der Sperre aller aktiven Verbindungen zu frei kalkulierbaren Mehrwertdiensten, die mit 090x beginnen;
      • bei der Sperre aller aktiven Verbindungen zu frei kalkulierbaren Mehrwertdiensten, die mit 093x beginnen;
      • bei der Sperre aller aktiven Verbindungen zu frei kalkulierbaren Mehrwertdiensten, die mit 09xx beginnen.
    3. Durch die Sperre der Mehrwert-SMS auf Antrag des Nutzers wird das Versenden und Empfangen von SMS-Nachrichten blockiert. Sie können nicht SMS von und zu einzelnen Mehrwertnummern sperren lassen. Bitte beachten Sie dabei:

      • durch die Sperre der Mehrwert-SMS werden keine Sperren nach Pkt. 11.2 entstehen.
    4. Aus technischen Gründen wird die Sperre spätestens 2 Tage nach dem gestellten Antrag wirksam.

    5. Die Aktivierung der Rufsperre für frei kalkulierbare Mehrwertdienste und Mehrwert-SMS ist einmal jährlich kostenfrei. Jede weitere Aktivierung ist kostenpflichtig.

  12. Zusatzleistung Unterdrückung der Anruferidentifizierung (CLIR)

    Dieses Service ermöglicht dem Anrufer, die Anrufer-Identifizierung für alle Anrufe zu unterdrücken. Wenn diese Zusatzleistung aktiviert ist, ist die Nummeridentifikation auch dann nicht möglich, wenn bei dem angerufenen Kunden die Anruferidentifikation (CLIP) eingeschaltet ist.

    Diese Zusatzleistung ist bei Verbindungen zu den kostenlosen Servicenummern der MTEL Austria, bei Notrufen und bei Fangschaltungen nicht verfügbar.

    Die Aktivierung der Zusatzleistung der Unterdrückung der Anruferidentifizierung ist kostenfrei.

  13. Rufnummernänderung

    1. MTEL Austria kann die Rufnummer von MTEL Austria bei Änderung der Rechtslage und auf behördliche oder gerichtliche Anordnung ändern. MTEL Austria kann die Rufnummern ändern, wenn diese irrtümlich doppelt vergeben wurden. In diesem Fall kann die Rufnummer jenes Teilnehmers geändert werden, dem bereits früher vergebene Rufnummer irrtümlich erneut zugeteilt wurde; mögliche Ersatzansprüche bleiben davon unberührt. Der Kunde wird über die Änderung der Rufnummer vorher unterrichtet.

    2. In begründeten Fällen, z. B. bei ständiger Verfolgung (§ 107 StGB), kann der Kunde die Änderung seiner Rufnummer anfordern. In diesem Fall verrechnet MTEL Austria eine Bearbeitungsgebühr.

Allgemeine Entgeltbestimmungen der MTEL Austria
ABRECHNUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
MTEL Austria rechnet die erbrachten Leistungen in Einklang mit dieser Beschreibung der Leistungen und in Einklang mit den Allgemeinen Entgeltbestimmungen und den Entgeltbestimmungen für einzelne MTEL Austria Postpaid- und Prepaid-Tarife, welche im Internet unter <a href="https:// www.mtel.at"> www.mtel.at</a> veröffentlicht sind, ab.
  1. Tarifwechsel

    Der Kunde kann den Tarifwechsel nur auf geltenden Tarif vornehmen. Wenn in den Entgeltbestimmungen für einzelne MTEL Austria Postpaid- und Prepaid-Tarife nichts Anderes festgelegt ist, ist ein Tarifwechsel immer kostenpflichtig. Die Höhe des Tarifwechselentgeltes und die Möglichkeit, in einen bestimmten Tarif zu wechseln, finden Sie in den Besonderen Entgeltbestimmungen jenes Tarifes, in den Sie wechseln möchten.

  2. Mindestvertragsdauer

    Wenn in den Entgeltbestimmungen von einzelnen MTEL Austria Postpaid-Tarifen nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind die Tarife mit einer Mindestvertragsdauer verbunden. Der Kunde kann die Mindestvertragsdauer in den Entgeltbestimmungen der MTEL Austria für einzelne Postpaid-Tarife finden. Sofern die Nutzung eines bestimmten Tarifs nicht mit einer Mindestvertragsdauer gebunden ist, kann eine Optionsbindedauer vereinbart werden.

  3. Restentgelte

    Wenn MTEL Austria das Vertragsverhältnis außerordentlich gekündigt hat oder im Todesfall des Nutzers, hat MTEL Austria das Recht auf die bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer noch ausstehenden Entgelte.

    Die Höhe der Restentgelte umfasst das feste monatliche Entgelt in voller Höhe – entsprechend den Entgeltbestimmungen für einzelne MTEL Austria Postpaid-Tarife. Feste monatliche Entgelte umfassen z. B. das monatliche Grundentgelt, den Preis des Paketes und das monatliche Entgelt für Zusatzleistungen, wobei Rabatte nicht in Betracht gezogen werden.

  4. Monatliches Grundentgelt

    Das monatliche Grundentgelt für den ausgewählten Tarif wird ab dem Tag der Freischaltung des Mobilfunkanschlusses verrechnet. Für die erste und letzte Abrechungsperiode wird das monatliche Grundentgelt anteilsmäßig zur Anzahl der Tage von der Freischaltung bis zum Ende der Abrechungsperiode verrechnet.

    FESTE EINMALIGE ENTGELTE

  5. Aktivierungsentgelt

    Das Aktivierungsentgelt wird für die Freischaltung des Mobilfunkanschlusses des Kunden verrechnet.

  6. Entgelt für die Vertragsübertragung

    Das Übertragungsentgelt wird beim Eintreten in ein bestehendes Vertragsverhältnis verrechnet.

  7. Entgelt für Rufsperre

    Das Sperrentgelt wird bei der Aktivierung der Rufsperre auf Antrag des Kunden verrechnet.

  8. Entgelt für Zuteilung einer Sonderrufnummer

    Das Entgelt für die Zuteilung einer Sonderrufnummer wird verrechnet, wenn dem Kunden auf seinen Antrag eine Sonderrufnummer zugeteilt wird.

  9. Tarifwechselentgelt

    Beim Wechseln vom aktuellen in einen anderen Tarif kann dem Kunden hierfür ein Tarifwechselentgelt verrechnet werden. Die Höhe dieses Entgeltes kann abhängig von Ihrer verbleibenden Restbindung gestaltet sein.

  10. Entgelt für den SIM-Kartenwechsel

    Beim SIM-Kartenwechsel wird ein Entgelt verrechnet.

  11. Entgelt für die Bereitstellung Ihres Prepaidanschlusses

    Wenn Sie Ihre Prepaid SIM-Karte 3 Monate lang nicht aktiv nutzen (keine aktiven Gesprächsaufbauten), so sind wir berechtigt, Ihnen ab Beginn des 4 Monats ein Entgelt für die Bereitstellung Ihres Anschlusses (SIM-Karte) zu verrechnen. Nach einem neuerlichen Gesprächsaufbau wird diese Gebühr nicht mehr verrechnet. Sie wird erst wieder verrechnet, nachdem man die SIM-Karte 3 Monate lang nicht aktiv genutzt hat.

  12. Pre- zu Postpaid Wechselgebühr

    Bei einem Wechsel vom Prepaid- in ein Postpaid-Tarif, ist MTEL Austria berechtigt, eine Wechselgebühr zu verrechnen.

  13. Post- zu Prepaid Wechselgebühr

    Bei einem Wechsel vom Postpaid- zum Prepaid-Tarif ist MTEL Austria berechtigt, eine Wechselgebühr zu verrechnen.

  14. SIM-Unlockgebühr

    Ein Entgelt wird im Falle der Entsperrung des Endgerätes des Kunden zwecks der Verwendung auch in anderen Netzen verrechnet.

  15. Mahngebühr für Vertragstarife der MTEL Austria

    Eine Gebühr kann bei Zahlungen im Verzug seitens des Kunden verrechnet werden – unabhängig von den seit dem Eintritt der Fälligkeit unserer Forderung angefallenen Verzugszinsen.

  16. Sperrungs- und Entsperrungsgebühr

    Im Falle einer Rufnummersperre wegen Vertragsverletzung seitens des Kunden ist eine Sperrungs- und Entsperrungsgebühr zu entrichten.

  17. Entgelt für die Information nach der Nummernübertragungsverordnung

    Für jede SIM-Karte, für die eine NÜV Info erstellt wird, unabhängig davon, ob ein MTEL Austria Anschluss danach tatsächlich portiert wurde, wird eine einmalige Gebühr verrechnet.

  18. Portierung

    Für die Portierung eines MTEL Austria Anschlusses zu einem anderen Mobilfunknetz ist ein einmaliges Entgelt je SIM-Karte zu bezahlen.

    Das Portierungsentgelt für Prepaid wird vom Guthaben des MTEL Austria Anschlusses abgezogen. Die Portierung des Prepaid-Anschlusses kann nur dann durchgeführt werden, wenn der Prepaid- Anschluss über ein ausreichendes Guthaben zur Deckung der Kosten verfügt.

  19. Rücklastgebühr

    Das Bearbeitungsentgelt für einen erfolglosen Einziehungsversuch verrechnet MTEL Austria dem Kunden, wenn dieser MTEL Austria eine Einziehungsermächtigung erteilt hat und ein Einzugsversuch aus von ihm verschuldeten Gründen nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. Das angefallene, angemessene und notwendige zweckentsprechende Bearbeitungsentgelt verrechnet MTEL Austria dem Kunden für jeden erfolglosen Einziehungsversuch zusätzlich zu allfälligen Spesen die MTEL Austria von der Bank des Kunden verrechnet werden.

  20. Wechsel von Einzug auf Zahlschein

    Wählt der Kunde die Zahlungsart SEPA-Lastschrift und kann diese aus Gründen, die nicht von MTEL Austria zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden (z.B.: weil keine Kontodeckung vorhanden war oder der Kunde MTEL Austria nicht über eine allfällige Änderung seiner Bankdaten informiert hat), ist MTEL Austria berechtigt, die Zahlungsart für diesen Kunden bis auf weiters auf Banküberweisung kostenpflichtig umzustellen. MTEL Austria wird den Kunden darüber informieren.

  21. Ausfertigung eines Duplikates der Rechnung / EEN / Listings

    Wenn auf Antrag des Kunden ein Doppel der Rechnung / des EEN / des Listings ausgefertigt wird, wird hierfür auch eine Gebühr verrechnet.

  22. Bearbeitungsgebühr

    In folgenden Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet:

    • Wenn der Kunde die Zahlung ohne Angabe der Kundennummer oder ohne Rufnummer durchführt;
    • bei Rufnummeränderung;
    • bei der Rückerstattung des verbliebenen Prepaid-Guthabens nach der Deaktivierung der SIM-Karte;
    • beim Sperren von Anschluss/Services auf Antrag des Kunden (z.B. Roaming, Datenübertragungsdienst usw.).
  23. Servicepauschale

    MTEL Austria ist berechtigt die Servicepauschale einmal jährlich im Voraus zu verrechnen. Die Servicepauschale wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. Bei unterjähriger Vertragsbeendigung bekommt der Kunde die jeweilige Pauschale anteilig rückerstattet. Leistungen, die in der Servicepauschale inkludiert sind:

    • Kostenlose SIM-Karte bei Aktivierung,
    • Kostenloses Sperren (und Entsperren) bei Verlust oder Diebstahl Ihrer SIM-Karte,
    • Kostenlose Bekanntgabe von PIN- oder PUK-Code – beim Service-Team und in MTEL Shops österreichweit,

    SIM-Kosten bei Vertragsabschluss

    • Sperre Mehrwertnummern,
    • Kontoübersicht,
    • Rechnungskopie,
    • Deaktivierung Sprachbox,
    • Adressänderung

    VERBINDUNGSENTGELTE

  24. Tarifierungsgrundsätze

    1. Die Tarifierung beginnt mit der Herstellung der Verbindung und endet nach der Trennung der Verbindung.

    2. Die Verrechnung des Verkehrs ist abhängig entweder von der Dauer der hergestellten Verbindung (Gespräche) oder von der übertragenen Datenmenge (Datendienste) oder eine Kombination beider Verrechnungsarten. Beim SMS-Service wird die Verrechnung gemäß dem Entgelt für die versendete SMS durchgeführt.

      Die Höhe des Entgelts für den ausgehenden Sprachverkehr hängt von dem in den Entgeltbestimmungen für bestimmte Tarife festgelegten Entgeltsatz, von der Gebühr für die Herstellung der Verbindung, von der Gesprächsdauer und vom Tarifintervall ab.

    3. Gemäß der Entgeltbestimmungen für einzelne Tarife werden Tarife für Anrufverbindungen (ausgehender Sprachverkehr) im Inland oder für Anrufverbindungen via Satellit je nach Art des gewählten Anschlusses oder Betreibers oder nach erbrachter Leistung sowie für den internationalen Sprachverkehr je nach Zuordnung des Staates, dessen Betreiber ein Anschluss portiert oder eine Leistung erbracht hat (internationale Zone), bestimmt.

      Der Entgeltansatz „onnet“ für ausgehende Telefonverbinungen gilt für die Anrufe zu MTEL Austria Rufnummern. Das Entgelt zu anderen Mobilfunknetzen bezeichnet das Entgelt für die Anrufe zu anderen Mobilfunknetzen.

      Das Entgelt zu Festnetzen bezeichnet das Entgelt für Anrufe zu Festnetzen in Österreich. Wird eine Rufnummer aus MTEL Austria in ein anderes österreichisches Mobilfunknetz übertragen, dann wird das Entgelt zu den anderen Mobilnetzbetreibern verrechnet, unabhängig davon, ob vorhergehende Netzansage aktiviert ist. Das Entgelt für eine ausgehende Telefonverbindung zu den ausländischen Bestimmungsorten hängt von der zugewiesenen internationalen Zone ab, die in den Entgeltbestimmungen festgelegt ist. Die Zuordnung der einzelnen Länder in eine ausländische Zone kann man aus den Entgeltbestimmungen MTEL Austria ersehen.

    4. Bei Gesprächsverbindungen werden Verbindungen in bestimmten Zeitabschnitten (Takten) berechnet, die von dem ausgewählten Tarifmodell abhängen. Zu Beginn des jeweiligen Taktes fällt das Entgelt für die gesamte Taktdauer an, unabhängig davon, ob die Verbindung den ganzen Takt dauert. Die Dauer wird dabei in Sekunden angegeben, in Form von zwei Zahlen, welche durch einen Schrägstrich getrennt sind. Die erste Zahl gibt an, wie lange der erste Takt dauert, sobald die Verbindung hergestellt ist; die zweite Zahl gibt an, wie lange alle folgenden Takte dauern. Zum Beispiel bei einem Telefongespräch mit der Taktung von 60/60 - unabhängig von der tatsächlichen Verbindungsdauer - wird die erste begonnene Minute als volle Minute, und jede weitere begonnene Minute ebenfalls als volle Minute verrechnet.

    5. Die Datenübertragung wird mit festgelegten Berechnungseinheiten (Blöcke) nach der Menge der übertragenen Daten (z.B. 50 kB Block) gemäß den Entgeltbestimmungen für einzelne MTEL Austria Tarife berechnet. Dabei wird mit dem ersten verwendeten Bit einer Berechnungseinheit (Block) die gesamte Berechnungseinheit (Block) berechnet.

    6. Für Sprachdienste und Nicht-Sprachdienste sowie für SMS können gemäß Entgeltbestimmungen für einzelne Tarife diverse Kosten entstehen.

  25. Tarifierungsgrundsätze innerhalb eines fremden Mobilfunknetzes (Roaming)

    1. Wenn der MTEL Austria Anschluss in einem fremden Mobilfunknetz eingebucht ist, werden ausgehende und eingehende Anrufe, SMS- – Verkehr und Datenübertragung innerhalb des fremden Mobilfunknetzes gemäß dem jeweils zur Anwendung kommenden Roamingtarif, der in den Entgeltbestimmungen für einzelne Prepaid- und Postpaid- – Tarife festgelegt ist, tarifiert. Werden ausnahmsweise keine anderweitigen Tarifierungsgrundsätze verwendet, was in den Entgeltbestimmungen für einzelne MTEL Postpaid- – und Prepaid- Tarife angeführt betont wird, dann erfolgt die Tarifierung von aus- und eingehenden Anrufen wie folgt:

      • Der Preis des Anrufs pro Minute ist von der Roaming Zone, in der sich der MTEL – Kunde aufhält sowie vom Bestimmungsort des anrufenden Endgeräts abhängig, was in den Entgeltbestimmungen für einzelne Tarife festgehalten ist.
      • Tarifierungsdauer und
      • Tarifzeitabschnitt (abhängig vom Tarifmodell).

      Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, in einem bestimmten Land über einen bestimmten Roaming-Partner zu telefonieren.

    2. Innerhalb eines fremden Mobilfunknetzes werden ausgehende Anrufe zu den Service- Netzwerken und Satelliten-Nummern (Verfügbarkeit hängt vom jeweiligen Betreiber ab) sowie Anrufe von Schiffen und Flugzeugen nach den Bestimmungen des jeweiligen Betreibers, einschließlich event. Umsatzsteuern, tarifiert. Der Zeitabschnitt für die Verbindung bestimmt der jeweilige Netzbetreiber. Zusätzlich, neben dem Entgelt des Netzbetreibers, hat der Kunde das Entgelt – - einschließlich event. Umsatzsteuern – - Bearbeitungsgebühr MTEL Austria („Home PLMN Mark Up“) zu bezahlen.

  26. Auflistung aller einmaligen Entgelte

Einmalige Entgelte Preise in Eur inkl. MwSt
Entgelt für die Vertragsübertragung 30.00
Entgelt für Rufsperre 5.00
Entgelt für Rufsperre für frei kalkulierbare Mehrwertdienste 0.00
Entgelt für Zuteilung einer Wunschrufnummer 99.00
Entgelt für SIM-Karte 15.00
Pre- zu Postpaid Wechselgebühr 0.00
SIM-Unlockgebühr 40.00
Mahngebühr für Vertragstarife der MTEL Austria 10.00
Sperrung- und Entsperrungsgebühr 30.00
Entgelt für die Information nach der Nummernübertragungsverordnung 1.00
Portierung 9.00
Ausfertigung eines Duplikates der Rechnung / EEN / Listings 0.00
Rüchlastgebühr (gültig nur bei Neuanmeldung ab 15.10.2019 oder Tarifwechsel ab 01.11.2019.) 10.00
Wechsel von Einzug auf Zahlschein 10.00
Jährliche Servicepauschale (gültig nur bei Neuanmeldung ab 15.10.2019 oder Tarifwechsel ab 01.11.2019.) 25.00